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Das Landgericht Bonn hat einen Verstoß des Bundes bei der Ausgestaltung seines Portals mit Infos rund um Gesundheit festgestellt. Dem Kläger stehe ein Unterlassungsanspruch zu, teilte das Landgericht Bonn am Mittwoch mit.

Geklagt hatte der Wort & Bild Verlag, der eine Unterlassung von „gesund.bund.de“ gefordert hatte. Der Verlag gibt mehrere Gesundheitsmagazine, darunter die Apotheken Umschau, heraus und betreibt die Website apotheken-umschau.de.

Mit der Forderung nach einer Schadenersatzpflicht setzte sich der Verlag hingegen nicht durch. Das noch nicht rechtskräftige Urteil bedeutet nach Angaben des Gerichts nicht, dass das gesamte Portal untersagt wurde.

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Gericht: So ein Portal ist nicht nötig

Das Gesundheitsportal des Bundes war im September 2020 gestartet. Auf der Website finden Interessenten Informationen zu Themen wie Krankheiten, Pflege oder gesunder Ernährung. Außerdem können Nutzerinnen und Nutzer auch nach Ärztinnen und Ärzten oder Apotheken suchen. Das Portal hat eine Redaktion und wird durch Steuern finanziert.

Und das ist das Problem: Denn ein Großteil der auf dem Portal eingestellten Artikel „überschreite die Grenzen des zulässigen staatlichen Informationshandelns“. Das steht in einer Pressemitteilung des Landgerichts Bonn zum Urteil. So erhalten die Artikel auf der Website keine Hinweise zu akuten Gefahrensituationen, sondern eher allgemeine Gesundheitsinformationen. Nicht nur brauche der Staat aber kein solches Portal, um seinen staatlichen Aufgaben und Fürsorgepflicht den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber gerecht zu werden. Auch würde so ein staatliches Portal privaten Anbietern von Gesundheitsinformationen schaden.

Verstoß gegen „Staatsferne der Presse“

Laut konkreter Urteilsbegründung des Gerichts verletze das Portal die „grundrechtlichen Garantien aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, insbesondere den hieraus abgeleiteten Grundsatz der Staatsferne der Presse.“ Laut Artikel 5, Absatz 1, Satz 2 des Grundgesetzes wird die „Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film (...) gewährleistet.“

Das presseähnliche Gesundheitsportal des Bundes gefährde aber die „Staatsfreiheit der Presse sowie das daraus folgende Neutralitätsgebot“, so das Gericht. Es gefährde damit die Presse und Meinungsvielfalt im Bereich der Gesundheitsangebote.

Gegen das Portal hatte bereits kurz nach Start der Burda-Konzern erfolgreich geklagt, zu dem unter anderem das Portal NetDoktor gehört. Der Hintergrund: Die Suchmaschine Google hatte im November 2020 bei Suchanfragen in Infoboxen Texte aus „gesund.bund.de“ hervorgehoben. Die Kooperation war 2020 von dem damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgestellt worden. Im Februar 2021 unterband das Landgericht München diese Kooperation.


Quellen: