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Etwa 40 Prozent der Menschen in Deutschland besitzen bereits einen Organspendeausweis – doch im europäischen Vergleich ist die Zahl der Organspender hierzulande sehr gering. Das soll sich durch ein neues Online-Organspende-Register ändern. Hier können Bürgerinnen und Bürger die gleichen Angaben hinterlegen, die auch auf dem bekannten Organspendeausweis stehen.

Wie Sie das neue Organspende-Register nutzen können und welche Regeln für Ärztinnen und Ärzte gelten, erfahren Sie hier.

Eingerichtet ist das Portal www.organspende-register.de beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. In Betrieb gehen soll es schrittweise: Seit dem 18. März 2024 kann man sich dort eintragen, indem man einen Ausweis mit Online-Funktion (eID) verwendet. Im zweiten Schritt zum 1. Juli sollen Kliniken, die Organe entnehmen, im Register Erklärungen suchen und abrufen können. Bis spätestens 30. September soll es dann möglich werden, dass man sich auch einfacher über Apps der Krankenkassen eintragen kann.

Am einfachsten geht es mit dem Smartphone oder Tablet:

Dazu benötigen Sie:

■ die installierte AusweisApp auf ­Ihrem Smartphone oder Tablet

■ Ihren Personalausweis mit der
aktivierten Online-Ausweisfunktion (eID) und der zugehörigen PIN

■ Ihre Krankenversichertennummer

■ Ihre E-Mail-Adresse

Im Organspende-Register können Sie alles angeben, was Sie auch in Ihrem Organspendeausweis dokumentieren: ­Ihren Namen und Ihre Adresse, ­Ihren Willen für oder gegen die Entnahme von Organen und Geweben nach Ihrem Tod.

Dabei kann man aus fünf Optionen wählen:

■ Ja, ich gestatte, dass nach der ärztlichen Feststellung meines Todes meinem Körper Organe und Gewebe entnommen werden;

Ja, ich gestatte dies, mit Ausnahme folgender Organe/Gewebe;

■ Ja, ich gestatte dies, ich möchte jedoch nur bestimmte Organe/Gewebe zur Spende freigeben;

Über ja oder nein soll dann folgende Person entscheiden;

Nein, ich widerspreche der Entnahme von Organen oder Geweben.

Eine E-Mail bestätigt Ihnen, dass Sie die Erklärung abgegeben haben, und teilt Ihnen Ihre Erklärungs-ID mit: das ist eine siebenstellige Kombina­tion aus Nummern und Zeichen. Die sollten Sie gut aufbewahren. Sie benötigen Ihre Erklärungs-ID, um Ihren Eintrag im Organspende-Register aufzurufen und zu ändern, wann immer Sie wollen. Sie haben auch die Option, sich ­zusätzlich Ihre Erklärung als PDF-­Datei auf Ihr mobiles Gerät oder ­Ihren Computer herunterzuladen.

Die Daten im Organspende-Register darf allein das Krankenhaus abrufen, in dem Sie intensivmedizinisch behandelt werden. Und nur für den Fall, dass ihr Tod festgestellt wurde, unmittelbar bevorsteht oder als bereits eingetreten vermutet wird. Vorher nicht! Es gibt im Krankenhaus auch nur wenige Personen, die überhaupt dazu befugt sind, Einträge im Organ­spende-Register abzurufen.

Ja. Achten Sie darauf, dass sich die Aussagen nicht widersprechen. In der Übergangsphase ist es sogar wichtig, weiterhin einen Organspendeausweis bei sich zu haben. Denn erst ab dem 1. Juli 2024 rufen die Krankenhäuser das Organspende-Register regelhaft ab. Ab Januar 2025 sollen auch alle Einrichtungen, die Gewebe entnehmen, Zugang zum Abrufportal haben.

Nein. Entscheiden Sie frei, ob Sie dieses Angebot nutzen wollen oder nicht. Hauptsache, Sie dokumentieren Ihre Wünsche, ob digital oder auf Papier.Einträge kann man ändern oder löschen. Generell gilt für Erklärungen, ob auf Papier oder digital: Es gilt immer die jüngste.Und teilen Sie ­Ihren nächsten Angehörigen unbedingt mit, wie Sie sich entschieden haben.