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Eine unklare Rechtslage, ein kommerzieller Hype und viele Werbeversprechen — das sind die Zutaten für die derzeitige Situation um das Cannabinoid Cannabidiol oder CBD. Es ist beispielsweise als CBD-Öl, -Kaugummis oder -Kapseln erhältlich, teilweise wird sogar mit einer medizinischen Wirkung geworben. Grundsätzlich gibt und gäbe es die Möglichkeit, Produkte mit dem Stoff CBD auf verschiedene Arten an den Mann zu bringen.

Immer dann, wenn dem Produkt eine medizinische Wirkung zugeschrieben wird, benötigt es vereinfacht gesagt eine Zulassung als Arzneimittel. Dazu sind Studien notwendig, welche die Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Inhaltsstoffe belegen. CBD hat nach Ansicht der Bundesopiumstelle am BfArM eine pharmakologische Wirkung im Körper. Medikamente mit diesem Wirkstoff unterliegen daher auch der Verschreibungspflicht.

CBD als Lebensmittel

Arzneimittel können also nur mit einem entsprechenden Rezept vom Arzt über die Apotheke bezogen werden. Aroma-, Massageöle oder Kosmetika hingegen sind nicht zur Aufnahme gedacht. Geht es um CBD-Produkte, die man zu sich nimmt und die keine Arzneimittel sind, gilt:

Die meisten Behörden sehen die Substanz CBD als „neuartiges Lebensmittel“ oder sogenanntes „novel food“. Darunter fallen alle Lebensmittel, die vor 1997 kaum oder gar nicht gegessen oder getrunken wurden. Das gelte auch für CBD, da es im Gegensatz zum Cannabis-Wirkstoff THC kein Suchtmittel sei. Als solches „neuartiges Lebensmittel“ müsste es aber zugelassen werden – was es noch nicht ist.

Das deutsche Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) betont daher, dass CBD in Lebensmitteln oder Nahrungsergänzungsmitteln nicht zugelassen ist und ohne Zulassung nicht in den Verkehr gebracht werden darf.

Wirksamkeit für Gesundheit weitgehend unbelegt

Insgesamt stecken viele CBD-Produkte also in einer Zwickmühle. Auf der einen Seite erhoffen sich Kunden einen positiven gesundheitlichen Effekt durch so etwas wie die CBD-Öle, auf der anderen Seite dürften Lebensmittel und auch Nahrungsergänzungsmittel per Definition keinen solchen Effekt haben beziehungsweise nur mit genau regulierten, wissenschaftlich überprüften und in einer Liste definierten Aussagen dazu werben. Das wissen diejenigen, die CBD verkaufen.

Was können CBD-Produkte?

Cannabidiol. Der Substanz CBD aus Hanf werden viele positive Eigenschaften zugesprochen. Wissenschaftlich belegt sind bislang nur wenige. zum Artikel

"Manche Hersteller halten die Aussagen zum Nutzen der Präparate sehr vage und verwenden dabei Begriffe wie Ausgleich, Balance, Vitalität oder Wohlbefinden. Es dürfen aber keine Heilungsversprechen gegeben werden“, sagt Mario Wurglics, der am Institut für Pharmazeutische Chemie der Goethe-Universität in Frankfurt am Main arbeitet. Dafür müssten erst Nachweise in Studien erbracht werden und die gebe es bislang nicht.

Kontrolle bei Nahrungsergänzungsmittel geringer

Wenn Studien ergäben, dass CBD-haltige Produkte tatsächlich Krankheiten oder Gesundheitsbeschwerden lindern könnten, würde es sich möglicherweise nicht mehr um Nahrungsergänzungs- oder Lebensmittel handeln, sondern um Arzneimittel. Das würde es für die zahlreichen Hersteller, die auf den Markt drängen, ziemlich verkomplizieren, da sie dann dem aufwendigen Zulassungsverfahren für Arzneimittel unterlägen.

Die unerlaubte Deklarierung als Nahrungsergänzungsmittel hat insofern einen Vorteil für die Hersteller: Solche Produkte müssen nicht wie Medikamente zugelassen werden. Der Hersteller müsse stattdessen Vorschriften „in eigener Verantwortung“ umsetzen, so heißt es. Von den Behörden gibt es höchstens Stichproben.

Deutsche Behörden gehen gegen CBD-Produkte vor

Hinzu kommt der deutsche Föderalismus, denn hierzulande sind die einzelnen Behörden der Bundesländer als Kontrollinstanz dafür zuständig, die Produkte zu prüfen und darauf zu achten, dass die nötigen Vorschriften eingehalten werden. Einige Städte haben davon bereits Gebrauch gemacht und den Verkauf und die Abgabe von CBD-Produkte verboten. Trotzdem bleiben die CBD-Lebensmittel in Deutschland über Online-Shops von anderswo verfügbar.

Die Hersteller gehen derweil werbetechnisch in die Offensive. Dort wird mit allerlei Siegeln und Zertifikaten geworben, mit denen sie die Reinheit und Sicherheit belegen wollen.

Herstellereigene Zertifikate suggerieren Sicherheit nur

„Manche Hersteller von CBD-Produkten stellen auf ihren Webseiten Analysezertifikate bereit, die die Anwesenheit von CBD und gleichzeitig die Abwesenheit von THC belegen sollen“, erklärt Wurglics. „Aber wenn diese sich nicht auf eine bestimmte Charge beziehen, dann haben sie eine sehr begrenzte Aussagekraft.“

„Wenn auf den Produkten ‚THC-frei‘ steht, dann muss ich das als Konsument glauben“, sagt Mario Wurglics. Aber es sei sehr wahrscheinlich, dass Produkte mit THC verunreinigt sein können.

Eine einmalige Analyse kann die Reinheit nicht dauerhaft gewährleisten. Dafür würden sich allein die eingekauften Rohstoffe zu sehr unterscheiden. Der THC-Gehalt von importierten Hanfpflanzen beispielsweise, der standort- oder produktionsabhängig sein kann.

THC auch in Cannabidiol-Produkten

Untersuchungen des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts Karlsruhe kam im Jahr 2020 zu dem Ergebnis, dass von 129 Hanf- und CBD-Produkten fast die Hälfte wegen ihres THC-Gehalts als unsicher eingestuft wurden. Als Folge lässt sich eine psychoaktive Wirkung wie eine verminderte Reaktionsfähigkeit dann nicht mehr ausschließen. Es ist auch bekannt, dass CBD mit Medikamenten Wechselwirkungen haben kann.

Sicherheit bislang nur als Arzneimittel gewährleistet

Da Cannabidiol als Arzneiwirkstoff gelistet ist, kann es verschreibungspflichtig über die örtliche Apotheke zubereitet werden. Dabei kommt der Reinstoff zum Einsatz, für den als Arzneimittel viel striktere Kontrollvorschriften gelten.

Für Verbraucher bedeutet das mehr Sicherheit und mehr Gewissheit, dass er tatsächlich kriegt, was er bestellt. Dafür braucht es aber auch den Weg zum Arzt.

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