Logo der Apotheken Umschau

Viele chronisch kranke Menschen stehen irgendwann vor einer schwierigen Frage: Sollen sie mit Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen über ihre Erkrankung sprechen? Oder lieber weiter schweigen und die Probleme überspielen? „Dieser Entscheidungskonflikt ist für viele Betroffene extrem belastend“, sagt Martin Danner, Geschäftsführer der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe, in der die Selbsthilfeverbände behinderter und chronisch kranker Menschen in Deutschland zusammengeschlossen sind.

Die Ängste vor möglichen negativen Folgen sind groß: Ablehnung und Diskriminierung, ein Karriereknick, im schlimmsten Fall der Verlust des Arbeitsplatzes. Hat man erst einmal über die eigene Erkrankung gesprochen, lässt sich das nicht mehr rückgängig machen.

Diese Rechte stehen Ihnen zu

  • Gesundheit ist Privatsache: Grundsätzlich sind Arbeitnehmer nicht verpflichtet, den Arbeitgeber über eine chronische Erkrankung zu informieren. Von dieser Regel gibt es eine wichtige Ausnahme. „Wer krankheitsbedingt sich selbst oder andere gefährdet, muss das dem Arbeitgeber mitteilen“, erklärt Manfred Schmid, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei Pinsent Masons. Dies betrifft zum Beispiel Busfahrer und Maschinenführer, die wegen eines schlecht eingestellten Diabetes unterzuckern oder Menschen mit Epilepsie, die das Bewusstsein verlieren.
  • Beeinträchtigungen durch eine chronische Erkrankung können auf Antrag hin als Behinderung anerkannt werden. Auf den ersten Blick eine bloße Formalität, die aber arbeitsrechtlich große Bedeutung hat: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer anerkannten Behinderung haben Anspruch darauf, dass Arbeitsplatz, Arbeitszeit und Aufgaben so gestaltet werden, dass sie ihre Tätigkeit trotz der Beeinträchtigung weiter ausüben können. Der Grad der Behinderung spielt dafür keine Rolle.
  • Eine anerkannte Behinderung von mindestens 50 Prozent ist mit einem Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage pro Jahr verbunden. Für Schwerbehinderte gilt – außer in der Probezeit – ein Sonderkündigungsschutz. Das bedeutet: Eine Kündigung wird nur wirksam, wenn das Integrations- bzw. Inklusionsamt schon vor Ausspruch der Kündigung hinzugezogen wurde und der Kündigung zugestimmt hat.
  • Arbeitnehmer mit einer anerkannten Behinderung zwischen 30 und 50 Prozent können eine Gleichstellung beantragen, durch die sie dieselben Ansprüche und Rechte wie Schwerbehinderte erlangen.

Offenheit ist eine Chance – einerseits

Doch Offenheit biete auch die große Chance, die eigene Situation zu verbessern, meint Danner: „Die Beeinträchtigungen wirken sich ja konkret im Arbeitsalltag aus. Wer sie verschweigt, schneidet sich dadurch auch Unterstützungsmöglichkeiten ab.“

Chronische Erkrankungen im Job sind ein Thema, dessen Bedeutung unterschätzt wird. In Deutschland leben 41 Prozent der Männer und 48 Prozent der Frauen im Alter zwischen 35 und 59 Jahren mit mindestens einer lang andauernden Krankheit, die regelmäßig medizinisch behandelt werden muss. Das geht aus einer Studie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) von 2017 hervor.

Zu den chronischen Krankheiten zählen beispielsweise Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Rückenleiden, Rheuma, Diabetes, chronische Atemwegserkrankungen, Krebs oder psychische Störungen. Die Symptome sind oft unsichtbar, auch wenn sie die Arbeit erheblich erschweren. Verschlechtert sich der Gesundheitszustand der Betroffenen oder bekommen sie neue, schwieriger zu bewältigende Aufgaben, ist das für sie häufig der Anlass, über die Vor- und Nachteile einer Offenlegung nachzudenken.

Selbsttest bietet Orientierungshilfe

Hilfestellung dabei bietet seit März die Website www.sag-ichs.de mit vielen übersichtlich dargestellten Informationen und Tipps. „Ziel ist es, Betroffene zu unterstützen, damit sie zu einer selbstbestimmten, guten, für sie passenden Entscheidung kommen“, erklärt die Psychologin Prof. Dr. Mathilde Niehaus vom Lehrstuhl für Arbeit und berufliche Rehabilitation der Universität zu Köln. Niehaus leitet das Projekt gemeinsam mit der Psychologin Dr. Jana Bauer. An der Entwicklung der Website, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mitfinanziert wurde, waren auch die BAG Selbsthilfe und der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte beteiligt.

„Eine selbstbestimmte Lösung finden“, Professorin Dr. Mathilde Niehaus (links) und Dr. Jana Bauer haben die Website www.sag-ichs.de konzipiert für chronisch kranke Arbeitnehmerinnen und -nehmer

„Eine selbstbestimmte Lösung finden“, Professorin Dr. Mathilde Niehaus (links) und Dr. Jana Bauer haben die Website www.sag-ichs.de konzipiert für chronisch kranke Arbeitnehmerinnen und -nehmer

Kernstück von sag-ichs.de ist ein anonymer, interaktiver Selbsttest. Er umfasst eine Vielzahl an Fragen rund um den Arbeitsplatz, das Teamklima und den Umgang mit gesundheitlich beeinträchtigten Beschäftigten im Unternehmen. Auch individuelle Wertvorstellungen, Wünsche und Erfahrungen spielen eine wichtige Rolle. So sollen sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über persönliche Aspekte der Entscheidung klarer werden: Wie stark belastet es mich, wenn ich mich verstellen muss? Wie risikofreudig bin ich? Welche Erfahrungen habe ich bisher mit Offenheit gemacht?

Konsequenzen bewusst machen

Die Art ihrer Erkrankung geben die Teilnehmenden nicht an. Sie sollen aber einschätzen, ob andere Menschen der Krankheit Vorurteile entgegenbringen, wie es etwa bei Aids/HIV oder Epilepsie oft der Fall ist. „Gerade psychische Erkrankungen können bei Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen Ängste davor auslösen, dass damit unbekannte Probleme verbunden sind, mit denen sie vielleicht nicht umgehen können“, sagt Mathilde Niehaus.

„Mit der Website versuchen wir, die Menschen zu stärken: Wenn sie sich im Voraus mit den möglichen Folgen auseinandersetzen und die Entscheidung im Einklang mit ihren Werten treffen, können sie später oft besser damit umgehen“, erklärt Jana Bauer. Die Testfragen seien so vielfältig, weil sehr viele verschiedene Faktoren die Entscheidung beeinflussen: „Wir haben von Betroffenen gehört, dass sie mit sich ringen, weil sie den roten Faden einfach nicht finden.“

Der Test macht den Teilnehmerinnen und Teilnehmern all diese Faktoren bewusst und ermöglicht es ihnen, sie zu ordnen und zu gewichten. In der automatischen Auswertung werden zunächst Pro und Contra in Kurzform gegenübergestellt und im Anschluss die einzelnen Aspekte mithilfe von Textbausteinen erläutert. Die Entscheidung selbst kann aber auch der Test den Betroffenen natürlich nicht abnehmen.

„Er kann auch keine persönliche Beratung ersetzen“, betont Mathilde Niehaus, „wir wollen die Menschen dazu ermutigen, weitere Beratungsangebote in Anspruch zu nehmen.“ Davon gibt es eine Menge, auch und gerade in den Unternehmen. Doch sie werden noch zu selten genutzt. Viele Betroffene scheuen offenbar schon davor zurück, nur eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Dabei verstellen die eigenen, persönlichen Ängste häufig den Blick auf die vielfältigen Möglichkeiten, die es gibt, um den Arbeitsplatz an die chronische Erkrankung anzupassen: etwa durch flexiblere Arbeitszeiten, mehr Pausen oder großzügigere Homeoffice-Regelungen. Auch eine andere Ausstattung – zum Beispiel ein spezieller Schreibtisch, eine Greifhilfe, in manchen Fällen ein Einzelbüro – können den Arbeitsalltag deutlich erleichtern.

Die Rechte und Ansprüche chronisch kranker Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann der Arbeitgeber aber nur dann erfüllen, wenn er von der Erkrankung weiß. Ein weiterer Grund, lieber darüber zu sprechen als zu schweigen: Wenn Kolleginnen und Kollegen mit Verständnis und Sympathie reagieren, vielleicht sogar Hilfe anbieten, kann das eine wichtige seelische Unterstützung für Erkrankte sein.

Verantwortung für Unternehmen

Schon aufgrund des Fachkräftemangels nähmen heute immer mehr Unternehmen die gesundheitlichen Belange ihrer Belegschaft sehr ernst, erklärt Martin Danner von der BAG Selbsthilfe: „Das zeigt sich etwa in den Bemühungen um das betriebliche Gesundheitsmanagement.“ Zu einer modernen Unternehmensführung gehöre es auch dazu, chronisch erkrankten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern frühestmögliche Unterstützung anzubieten. „Es lohnt sich also oftmals, hier mutig zu sein und solche Unterstützungsmöglichkeiten im Unternehmen auch anzunehmen.“

Hier finden Sie Hilfe

  • Betriebsärztinnen und Betriebsärzte: Betriebsärztinnen und -ärzte beraten chronisch kranke Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, besichtigen ihren Arbeitsplatz und helfen dabei, ihn an die Beeinträchtigungen anzupassen. Für sie gilt die ärztliche Schweigepflicht.
  • Betriebsrat/Personalrat: Betriebs- beziehungsweise Personalräte können chronisch kranke Beschäftigte bei der Anpassung eines Arbeitsplatzes und bei rechtlichen Fragen beraten und unterstützen. Ihnen anvertraute Informationen dürfen sie nicht weitergeben.
  • Schwerbehindertenvertretung: Eine Schwerbehindertenvertretung wird in Betrieben gewählt, in denen mindestens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind. Sie berät Schwerbehinderte, informiert über Rechte und kann bei Konflikten helfen.
  • Selbsthilfegruppen: In Selbsthilfegruppen können sich Betroffene und ihre Angehörigen informell austauschen, einander unterstützen und Tipps geben. Häufig gibt es zu einer einzelnen Beeinträchtigung sogar mehrere Gruppen an einem Ort.
  • Gesetzliche Krankenversicherungen: Die gesetzlichen Krankenversicherungen unterstützen ihre Versicherten dabei, Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit zu vermeiden, zu überwinden und zu mindern. Viele Kassen bieten darüber hinaus auch eine persönliche Beratung an.
  • Bundesagentur für Arbeit: Die Bundesagentur für Arbeit finanziert Leistungen, die für Menschen mit chronischen Krankheiten die Teilhabe am Arbeitsleben fördern oder wiederherstellen. Dazu gehören etwa Beratung und spezialisierte Arbeitsvermittlung für Menschen mit anerkannter Behinderung sowie für Menschen, denen eine Behinderung droht.
  • Gewerkschaften: Die Gewerkschaften bieten ihren Mitgliedern Rechtsberatung und im Konfliktfall sogar kostenfreien Rechtsschutz in allen Fragen des Arbeits- und Sozialrechts an.
  • Integrations-/Inklusionsämter: Integrations- bzw. Inklusionsämter unterstützen und beraten Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung, unter anderem in Fragen der Umgestaltung des Arbeitsplatzes. Dabei stehen ihnen auch finanzielle Mittel zur Verfügung.
  • Sozialverbände: Was viele nicht wissen: Die Sozialverbände vertreten auch die Inte­ressen von Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen. Mitglieder können sich in den Zweigstellen zu sozialrechtlichen Fragen beraten lassen.