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Das Bundesverwaltungsgericht verweigert Sterbewilligen eine tödlichen Dosis Betäubungsmittel selbst zu erwerben. Für Menschen, die ihrem Leben ein Ende setzen wollen, gebe es andere zumutbare Wege und Möglichkeiten, wie etwa wie über Sterbehilfeorganisationen oder Ärzte, die zur Suizidhilfe bereit sind. Das hat das oberste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig am 7. November entschieden.

Die Kläger würden nicht in ihrem Recht auf einen selbstbestimmten Tod verletzt, wenn der Staat ihnen den Zugang zu einem bestimmten tödlichem Medikament zur Selbsttötung zu Hause verwehre. Die Gefahren eines Missbrauchs dieses Mittels seien zu hoch, so das Urteil des Gerichts.

Beihilfe zum Suizid bleibt Grauzone für Ärztinnen und Ärzte

Das Thema Sterbehilfe ist seit Langem in der Diskussion. Anfang 2020 erkannte das Bundesverfassungsgericht ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben an. Politisch ist dies aber bislang nicht geklärt, eine Neuregelung der Sterbehilfe scheiterte im Sommer 2023.

Die Beihilfe zum Suizid bleibt nach wie vor ungeregelt. Das hat mitunter bittere Konsequenzen. Ärzte und Ärztinnen bewegen sich weiterhin in einer rechtlichen Grauzone, wenn sie sterbenskranken Menschen helfen, ihrem Leben ein Ende zu setzen. Schwerkranke, die sich Hilfe zur Selbsttötung wünschen, werden die dafür benötigten Medikamente in vielen Fällen weiter nicht erhalten.

Selbstbestimmung versus Missbrauch

Dass die Beihilfe zum Suizid dringend gesetzlich geregelt werden müsste, zeigen nun auch Ergebnisse einer aktuellen Studie aus München. Die Amtsärztin Dr. Sabine Gleich und der Rechtsmediziner Professor Matthias Graw werteten 37 Fälle von assistiertem Suizid in München zwischen 2020 und 2022 aus. Dabei stießen die beiden Wissenschaftler auf Schwachstellen. So waren unter den Menschen, die Suizidbeihilfe in Anspruch nahmen, auffallend viele Hochbetagte mit chronischen Erkrankungen, auch mit beginnender Demenz. In 17 Fällen erstellte ein und derselbe Arzt ein Gutachten zur Freiverantwortlichkeit, leistete Suizidassistenz und stellte dann auch die Todesbescheinigung aus. Das ist aus Sicht der Studienautoren problematisch, denn wenn alles in einer Hand liegt, gibt es auch keine Kontrolle und Möglichkeiten von Missbrauch.

72 Prozent der Menschen hierzulande wünschen sich liberale Gesetze zur Sterbehilfe und ein Recht auf einen selbstbestimmten Tod, zeigen die Daten einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGoV aus dem Jahr 2021 Die politisch Verantwortlichen sollten sich rasch gemeinsam an einen Tisch setzen und endlich einen konsensfähigen Gesetzesentwurf vorlegen, der vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben kann. Dieser muss einerseits das Recht auf selbstbestimmten Tod ermöglichen, anderseits aber Missbrauch verhindern.