Logo der Apotheken Umschau

Kein gelber Schein mehr für gesetzlich Versicherte

Wer krank und gesetzlich versichert ist, muss in Zukunft für seinen Arbeitgeber keinen gelben Schein mehr besorgen. Denn ab 2023 müssen Ärztinnen und Ärzte bei einer Krankschreibung die Daten elektronisch an die Krankenkasse übermitteln. Diese stellt dem Arbeitgeber eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) zur Verfügung. Auch Krankenhäuser nehmen an dem Verfahren teil. Ausgenommen sind Privatärzte oder Physio- und Psychotherapeuten. Eine Papierbescheinigung werden Sie vorerst aber immer noch für Ihre Unterlagen erhalten. Und auch, dass Sie krank sind, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber immer noch melden. Die digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt vorerst nur für gesetzlich Krankenversicherte. Weiter Infos zur eAU finden Sie hier.

Kassenbeiträge steigen für gesetzlich Versicherte

Die Zusatzbeiträge für viele gesetzliche Krankenkassen werden steigen. Laut Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, steigen die Beiträge im Schnitt um 0,2 Prozentpunkte auf insgesamt 1,5 Prozent. Das sagte Pfeiffer Ende Dezember im Gespräch mit den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Im Sommer war das Gesundheitsministerium noch von einem Anstieg von 0,3 Prozentpunkten ausgegangen. Der Zusatzbeitrag wird von gesetzlichen Krankenkassen zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz (14,6 Prozent) festgelegt.

Telefonische Krankschreibung endet

Am 31. März 2023 endet nach aktuellem Stand die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung. Die Sonderregelung wurde zu Beginn der Coronapandemie eingeführt und immer wieder erneuert. Erkrankte können sich so per Anruf bei ihrer Ärztin oder ihrem Arzt bis zu sieben Tage krankschreiben lassen. Welche Vorteile die telefonische Krankschreibung für die Gesellschaft bietet, lesen Sie hier. Ob die Sonderregelung erneut verlängert oder dauerhaft ins Versorgungsangebot aufgenommen wird, ist noch unklar.

Akuthilfe für pflegende Angehörige endet im April

Im Mai 2020 traten die Akuthilfen für pflegende Angehörige in Kraft. Sie ermöglichen pflegenden Angehörigen, bis zu 20 statt 10 Tage von der Arbeit fernzubleiben, wenn sie jemanden wegen der Coronapandemie plötzlich pflegen mussten. Auch der Anspruch auf das Pflegeunterstützungsgeld verlängerte sich auf bis zu 20 Arbeitstage. Zudem gibt es flexiblere Freistellungsmöglichkeiten, zum Beispiel per E-Mail. Im April 2023 endet die Sonderregelung im Pflegegesetz. In Deutschland pflegen etwa drei Millionen Erwerbstätige ihre Angehörigen. Tipps zu Pflege und Leistungen finden Sie auf unserer Website.

Notvertretungsrecht für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner

Ab dem 1. Januar können Ehe- oder eingetragene Lebenspartner für ihren Partner oder ihre Partnerin medizinische Entscheidungen treffen, wenn er oder sie selbst dazu nicht fähig ist – zum Beispiel, wenn sie oder er wegen eines Unfalls bewusstlos im Krankenhaus liegt. Normalerweise ist dazu eine Vorsorgevoll­macht nötig. Zugriff auf Gelder des Partners oder der Partnerin sind nicht einbegriffen. Das Notvertretungsrecht gilt dabei für bis zu sechs Monate. Danach kann ein Betreuungs­gericht eine Betreuung einsetzen.

Ende des Infektionsschutzgesetzes

Am 7. April 2023 enden voraussichtlich die aktuellen Corona-Schutzmaßnahmen, die am 1. Oktober 2022 starteten. Sie geben vor, dass Menschen bundesweit im Fernverkehr, in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen oder anderen Gesundheitseinrichtungen eine FFP2-Maske tragen müssen. In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt zudem eine Testnachweispflicht.

Elektronische Patientenakte für gesetzlich Versicherte

Voraussichtlich 2023 soll die elektronische Patientenakte (ePA) als Opt-Out-Lösung starten. Das bedeutet: Wer die ePA dann nicht haben möchte, muss aktiv widersprechen. Die ePA startete 2021. Bisher nutzen sie weniger als 1 Prozent aller gesetzlich Versicherten. Mit der ePA können Sie auf Ihrem Smartphone Ihre Patientenakten verwalten und so leichter mit Ihren Ärztinnen und Ärzten teilen. Zudem können Sie bestimmen, welcher Arzt oder welche Ärztin welche Akten einsehen darf. Mehr zur ePA lesen Sie hier. Bezüglich Funktionen und Datenschutz wurde die ePA in den vergangenen zwei Jahren ausgeweitet. Mittlerweile rät auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Ulrich Kelber, zur elektronischen Patientenakte.

Neupatientenregelung entfällt

Ab dem 1. Januar wird die Neupatientenregelung abgeschafft. Das ist Teil des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes, das die Regierung im Oktober 2022 beschlossen hat. Durch die Neupatientenregelung konnten Ärztinnen und Ärzte neue Patienten extrabudgetär abrechnen. Für die Mediziner gab es so also mehr Geld. Als Ausgleich für den Wegfall der Neupatientenregelung sollen die Zuschläge für eine schnelle Terminvermittlung erhöht werden.

E-Rezept per elektronischer Gesundheitskarte

Ab Mitte 2023 sollen gesetzlich versicherte Menschen in allen Apotheken Deutschlands ihre E-Rezepte mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abholen können. Das verkündete die Gematik Anfang November 2022. Die Gematik ist für die Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland verantwortlich. Mehr zum E-Rezept lesen Sie hier. Derzeit tauscht sich die Gematik unter anderem mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) über eine technische Lösung aus, die alle Datenschutzanforderung erfüllt. Zuvor hatte der BfDI vor einer Sicherheitslücke gewarnt, wenn man mit der eGK E-Rezepte einlösen wollte. Mehr dazu lesen Sie hier.

63570533_993cb42860.IRWUBPROD_7JF4.jpeg

„Keine App kann einen Arzt ersetzen“

Immer mehr Menschen nutzen Gesundheits-Apps. Was können sie? Woran erkennt man seriöse Anbieter? Und wo kommen die digitalen Helfer an Grenzen? Antworten im Interview. zum Artikel

Änderung beim Sonnenschutz

Gemäß einer EU-Verordnung kommt es zu folgender Änderung bei Kosmetika: Der zulässige Anteil der Stoffe Octocrylen und Benzophenon-3 wird neu festgelegt. Die Stoffe werden als Lichtschutz unter anderem bei Sonnencreme verwendet. Sie stehen jedoch im Verdacht, das Hormonsystem zu schädigen. Die neue Regelung tritt am 28. Juli 2023 in Kraft. Produkte, die schon im Handel sind, können weiter verkauft werden.

Zwei Tattoo-Farben fallen in der EU weg

Ab dem 4. Januar fallen zwei beliebte Pigmentfarben für Tattoos in der Europäischen Union weg: Blue 15:3 und Green 7. Bereits Anfang 2022 wurden 4.000 Chemikalien in Tätowierfarben und Permanent Make-up in der EU verboten oder beschränkt. Der Grund: Die Stoffe könnten Krebs, genetische Mutationen oder Allergien verursachen. Blue 15:3 und Green 7 wurden wegen mangelnder Alternativen weiter erlaubt. Laut einer Risikoeinschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) von 2020 weisen beide Pigmente eine „geringe akute Toxizität“ auf. Jedoch schreibt das BfR auch, dass die Datenlage zu mangelhaft sei, um eine abschließende Risikobewertung durchführen zu können.


Quellen: