Was tun, wenn die Krankenkasse einen Antrag ablehnt?

Wird ein Antrag bei der Krankenkasse abgelehnt, besteht zunächst kein Grund zur Sorge. Oft kann Widerspruch eingelegt werden.
© stock.adobe/Wolfilser
Ihre gesetzliche Krankenkasse hat einen Antrag auf eine bestimmte Leistung abgelehnt und Sie wollen das nicht akzeptieren? Sie können gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen. Wichtig ist dabei, dass Sie Fristen beachten und den Widerspruch gut begründen, also genau erklären, warum diese Leistung für Sie notwendig ist.
Hilfe bei Widerspruch oder Klagen erhalten Sie unter anderem ebenfalls bei:
• Sozialverbänden
• Unabhängigen Patientenberatungen
• Selbsthilfevereinen
• Kanzleien mit Schwerpunkt Sozialrecht
• einigen Verbraucherzentralen
Sind Sie privat versichert? Hier gibt es Extraregelungen zu beachten. Bei einer Ablehnung kann man innerhalb von drei Jahren direkt klagen. Es ist vorher kein Widerspruchsverfahren nötig. Sinnvoller ist es jedoch, der Kasse die Notwendigkeit der Hilfeleistung nochmals zu erläutern. Oft prüft die Kasse ihre Entscheidung dann.