Wie lange ist mein Rezept gültig?
Rot, blau, grün, gelb: Ärzte können viele verschiedene Rezept-Varianten ausstellen. Hier lesen Sie, wie lange Sie die Verordnung in der Apotheke einlösen können
Viele Medikamente bekommt man in der Apotheke ausschließlich mit einem Rezept vom Arzt. Das schützt den Patienten vor einer falschen und womöglich gefährlichen Selbstmedikation. Andere Arzneimittel erhält man auch ohne ärztliche Verschreibung. Hier informiert der Apotheker über die Einnahme.
Der Arzt kann verschiedene Rezepte ausstellen. Am häufigsten kommt das rote Kassenrezept vor, oft auch ein blaues Privatrezept. Wie lange welche Verschreibung gültig ist und warum der Arzt dieses oder jenes Rezept wählt, sehen Sie in unserer Bildergalerie:
Die unterschiedlichen Rezepte:


Das rote Kassenrezept
Gesetzlich Versicherte bekommen das rote Kassenrezept. Es ist in den meisten Fällen einen Monat lang gültig. Wie vielen Tagen dies genau entspricht – also ob 28 oder 30 Tage – wird bei den Krankenkassen und manchmal auch in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Im Zweifel Apotheker oder Krankenkasse fragen.
Bei bestimmten Wirkstoffen weicht die Gültigkeit des roten Kassenrezepts ab. Dies gilt zum Beispiel für Medikamente zur Behandlung von Akne.

Das Privatrezept (oft blau)
Privatversicherte bekommen Privatrezepte. Diese sind meistens blau oder weiß, könnten theoretisch aber auch viele andere Farben haben. Privatrezepte sind im Normalfall drei Monate lang gültig. Der Patient zahlt den vollen Preis des verschriebenen Medikaments in der Apotheke. Bevor er das abgestempelte Rezept bei der privaten Krankenversicherung einreicht, lässt er sich am besten noch in der Apotheke eine beglaubigte Kopie für die eigenen Unterlagen erstellen.
Privatversicherte, die einen Basistarif bei ihrem Versicherer abgeschlossen haben, bekommen die verschriebenen Arzneimittel nur erstattet, wenn das Rezept von einem Vertragsarzt ausgestellt und innerhalb eines Monats eingelöst wurde.

Das grüne Rezept
Das grüne Rezept nutzt der Arzt, wenn er seinem Patienten ein Arzneimittel empfehlen möchte, das nicht verschreibungsfähig ist. Der Patient zahlt in der Apotheke den vollen Preis, egal ob privat oder gesetzlich versichert. Das grüne Rezept ist üblicherweise unbegrenzt gültig.
Es lohnt sich, das in der Apotheke abgestempelte Formular zusammen mit einer Quittung aufzubewahren und bei der Kasse einzureichen. Viele Krankenkassen erstatten die Kosten für die Arzneimittel voll oder teilweise. Sonst kann das Rezept auch in der Einkommensteuererklärung eingereicht werden.

Das gelbe Betäubungsmittel-Rezept
Mit dem gelben Betäubungsmittel-Rezept (BtM-Rezept) verordnet der Arzt Arzneimittel, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Dazu gehören zum Beispiel starke Schmerzmittel, Medikamente gegen ADHS oder Drogenersatzstoffe wie Methadon. Da die Medikamente bei Missbrauch gefährliche Wirkungen zeigen können, gelten diese Rezepte nur sieben Tage lang. Sie bestehen aus drei Teilen: Einer bleibt beim Arzt, einer in der Apotheke und ein Exemplar geht zur Abrechnung an die Krankenkasse. Die Rezepte sind seit einiger Zeit individuell kodiert und somit ziemlich fälschungssicher.
Das weiße, zweiteilige T-Rezept
Der Arzt verordnet auf diesem Rezept nur Medikamente mit den Inhaltsstoffen Thalidomid, Pomalidomid oder Lenalidomid. Sie sind potenziell fruchtschädigend ("teratogen") und können bei schwangeren Frauen zu Fehlbildungen des Embryos führen. Die Formulare sind nur sechs Tage einlösbar.

Das Entlassrezept
Bei der Entlassung aus dem Krankenhaus können Klinikärzte Patienten ein sogenanntes Entlassrezept ausstellen. Es ähnelt dem roten Kassenrezept, trägt allerdings zusätzlich den Aufdruck "Entlassmanagement". Entlassrezepte sollen die Versorgung mit Medikamenten in den ersten Tagen nach dem Krankenhausaufenthalt sicherstellen. Sie sind nur drei Werktage gültig. Achtung: Der Entlasstag zählt als Tag eins bereits mit.