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Wer pflegt, erbt mehr

Wenn die Eltern pflegebedürftig werden, engagiert sich oft ein Kind mehr als seine Geschwister. In solchen Fällen hat das pflegende Kind möglicherweise Anspruch auf ein höheres Erbe. Das ist im Gesetz (§ 2057a BGB) geregelt und heißt Erbausgleich. Einen solchen Erbausgleich gibt es grundsätzlich nicht für den pflegenden Ehepartner, sondern nur für pflegende Kinder! Bedingung ist unter anderem, dass das pflegende Kind nicht schon anderweitig für die Pflege entschädigt wurde. Die Details sind jedoch sehr kompliziert – beim Anwalt beraten lassen!

Weniger Erbschaftssteuer

Egal ob verwandt oder nicht: Wer einen Pflegebedürftigen versorgt hat, und zum Dank anschließend etwas erbt, hat bei der Erbschaftssteuer einen zusätzlichen Freibetrag von 20.000 €. Das steht in § 13 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG). Auch hier sind die Details kompliziert, beraten lassen!

Mehr Rente durch Pflege

Wer pflegt, bekommt später mehr Rente. Die Bedingungen:

ü Der Pflegebedürftige hat mindestens Pflegegrad 2

ü Die Pflege muss für insgesamt mindestens 10 Stunden pro Woche nötig sein.

ü Die Pflege muss an mindestens 2 Tagen pro Woche ausgeübt werden.

ü Die Pflege wird für mehr als 2 Monate oder 60 Tage pro Jahr ausgeübt.

ü Der pflegende Angehörige ist maximal 30 Stunden pro Woche erwerbstätig.

Gratis-Infobroschüre unter:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/rente_fuer_pflegepersonen.html

Der Trick mit den 99,99 Prozent

Pflegende Angehörige, die bereits selbst in Rente sind, bekommen für ihre Pflegeleistung keine Rentenerhöhung, wenn sie eine so genannte Altersvollrente beziehen. Das betrifft vor allem Senioren, die das gesetzliche Rentenalter bereits erreicht haben. Hier hilft der 99,99 %-Trick. Dabei verzichtet der pflegende Angehörige freiwillig auf 0,01 Prozent seiner Rente. Das sind in den meisten Fällen nur wenige Cent. Dadurch erhält man keine Vollrente mehr, sondern nur noch eine Teilrente und damit können auch Senioren durch die Pflege ihre Rente erhöhen.

Mehr Info:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/alles-fuer-pflegende-angehoerige/flexirente-fuer-pflegende-rentner-20810

Witwenrente beantragen

Stirbt der Pflegebedürftige, haben Witwen und Witwer Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Eigenes Einkommen wird dabei angerechnet. Gut zu wissen: Das Geld gibt es nicht automatisch, sondern es muss bei der Rentenversicherung beantragt werden.

Die Wohnung bleibt!

„Der Mietvertrag endet nicht automatisch, wenn ein pflegebedürftiger Mieter stirbt“, sagt Juristin Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund. Wer mit dem Pflegebedürftigen in einer Wohnung gelebt hat, darf auch nach dessen Tod weiter dort wohnen bleiben. Hat der Pflegebedürftige alleine gelebt, geht der Mietvertrag auf die Erben über. Sie müssen ausdrücklich kündigen, wenn sie die Wohnung nicht selbst nutzen möchten.

Wer pflegt, erbt mehr

Wenn die Eltern pflegebedürftig werden, engagiert sich oft ein Kind mehr als seine Geschwister. In solchen Fällen hat das pflegende Kind möglicherweise Anspruch auf ein höheres Erbe. Das ist gesetzlich geregelt und heißt Erbausgleich. Einen solchen Erbausgleich gibt es grundsätzlich nicht für den pflegenden Ehepartner, sondern nur für pflegende Kinder. Bedingung ist unter anderem, dass das pflegende Kind nicht schon anderweitig für die Pflege entschädigt wurde. Die Details sind kompliziert – am besten beim Anwalt beraten lassen!

Weniger Erbschaftssteuer

Ob verwandt oder nicht:

Wer einen Pflegebedürftigen versorgt hat und zum Dank
etwas erbt, hat bei der
Erbschaftssteuer laut Gesetz
einen zusätzlichen Freibetrag von 20 000 Euro. Auch hier gilt: bitte Expertenrat
einholen.

Mehr Rente durch Pflege

Wer pflegt, bekommt später mehr Rente.
Die Bedingungen:

✦ Der Pflegebedürftige hat mindestens
Pflegegrad 2

✦ Die Pflege muss für insgesamt mindestens zehn Stunden pro Woche nötig sein.

✦ Die Pflege muss an mindestens zwei Tagen pro Woche ausgeübt werden.

✦ Die Pflege wird für mehr als zwei Monate oder 60 Tage pro Jahr ausgeübt.

✦ Der pflegende Angehörige ist maximal 30 Stunden pro Woche erwerbstätig.

Mehr in der Broschüre der Deutschen Rentenversicherung: a-u.de/!948093

Der Trick mit den 99,99 Prozent

Die schlechte Nachricht: Pflegende Angehörige, die bereits eine sogenannte Altersvollrente beziehen, bekommen für ihre Pflegeleistung keine Rentenerhöhung. Das betrifft vor allem Senioren, die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben. Die gute Nachricht: Es gibt den 99,99-Prozent-Trick. Dabei verzichtet der pflegende Angehörige freiwillig auf 0,01 Prozent seiner Rente – in den meisten Fällen nur wenige Cent. Dadurch erhält man keine Voll-,
sondern nur noch eine Teilrente und kann durch die Pflege die Rente erhöhen.

Mehr bei der Verbraucherzentrale:

a-u.de/!948085

Witwenrente beantragen

Stirbt der Pflegebedürftige, haben Witwen und Witwer Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Eigenes Einkommen wird dabei angerechnet. Gut zu wissen: Das Geld gibt es nicht automatisch, sondern es muss bei der Rentenversicherung beantragt werden.

Die Wohnung bleibt!

„Der Mietvertrag endet nicht automatisch, wenn ein Mieter stirbt“, sagt Juristin Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund. Wer mit dem Pflegebedürftigen in einer Wohnung gelebt hat, darf auch nach dessen Tod weiter dort wohnen bleiben. Hat der Pflegebedürftige alleine gelebt, geht der Mietvertrag auf die Erben über. Sie müssen kündigen, wenn sie die Wohnung nicht selbst nutzen möchten.

894 000

private Pflegepersonen waren
Ende 2020 aufgrund
ihrer Pflegetätigkeit in der
gesetzlichen Renten-
versicherung.