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Ich bin alleinstehende Rentnerin. Mein einziger Sohn soll das Haus erben. Ich befürchte, das Sozialamt verkauft die Immobilie, falls ich ins Pflegeheim muss. Wie kann ich das verhindern?

Britta Beate Schön, Rechts-Expertin von finanztip.de berät:

Ein Platz im Pflegeheim ist teuer. Laut Verband der Ersatzkassen lag die finanzielle ­Belastung eines Pflegebedürftigen im Jahr 2023 zwischen 1700 und 2500 Euro im Monat. Wer diese Kosten nicht mit seiner Rente bezahlen kann, muss auf Erspartes zurückgreifen. Das gilt grundsätzlich auch für die eigene Immobilie, falls dort nach dem Umzug ins Pflegeheim kein Ehepartner mehr wohnt.

Damit das Elternhaus für die Kinder erhalten bleibt und nicht für Pflegekosten verwendet wird, muss es frühzeitig auf die Erben überschrieben werden. Je eher, desto besser. Sind zehn Jahre nach der Schenkung vergangen, darf der Träger der Sozialhilfe nicht mehr darauf zugreifen. Zeitgleich mit der Schenkung sollte ein Nießbrauch oder Wohnrecht im Grundbuch eingetragen werden. So ist sichergestellt, dass Sie nach der Schenkung weiter im Haus wohnen oder es vermieten können. Was besser geeignet ist, sollten Sie mit Notar oder Notarin besprechen, bevor der Schenkungsvertrag beurkundet wird.


Quellen: