Lasst uns über Geld reden
Für jede Person, die Rentenversicherungsbeiträge zahlt, führt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ein Versicherungskonto. Auf dem Konto sind Beschäftigungszeiten gelistet, die der Arbeitgeber an die Rentenkasse meldet – auch Kindererziehungszeiten, Wehrpflicht oder Ausbildung. Anhand dieser Informationen berechnet die DRV die Rente. Wir raten Versicherten, mindestens einmal bei der DRV die sogenannte Kontenklärung machen zu lassen. Nur wenn der Versicherungsverlauf vollständig ist, bekommen Sie das Geld ausgezahlt, das Ihnen zusteht.
Bei der Kontenklärung prüft die DRV, ob sich im Versicherungsverlauf Lücken befinden und hilft, sie zu schließen. Bestimmte Lebensphasen wie Schul- oder Kindererziehungszeiten können Versicherte nachmelden. Wichtig: Wer zu lange mit der Kontenklärung wartet, lässt den ein oder anderen Euro Rente liegen – die DRV berechnet für maximal vier Jahre rückwirkend die Rente neu.
Anja Ciechowski, Female-Finance-Expertin von finanztip.de
Quellen:
- Ciechowski A: Volle Punktzahl auf dem Rentenkonto – Teil eins. Online: https://www.finanztip.de/... (Abgerufen am 23.01.2024)
- Deutsche Rentenversicherung: Kontenklärungsantrag online stellen. https://www.eservice-drv.de/... (Abgerufen am 25.01.2024)