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Für jede Person, die Rentenversicherungsbeiträge zahlt, führt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ein Versicherungskonto. Auf dem Konto sind Beschäftigungszeiten gelistet, die der Arbeitgeber an die Renten­kasse ­meldet – auch Kindererziehungszeiten, Wehrpflicht oder Ausbildung. Anhand dieser Informationen ­berechnet die DRV die Rente. Wir raten Versicherten, mindestens einmal bei der DRV die sogenannte Kontenklärung machen zu lassen. Nur wenn der Ver­siche­rungs­verlauf vollständig ist, bekommen Sie das Geld ausgezahlt, das Ihnen zusteht.

Bei der Kontenklärung prüft die DRV, ob sich im Versicherungsverlauf Lücken befinden und hilft, sie zu schließen. Bestimmte ­Le­bensphasen wie Schul- oder Kindererzieh­ungs­zeiten können Versicherte nachmelden. ­Wichtig: Wer zu lange mit der Kontenklärung wartet, lässt den ein oder anderen Euro Rente liegen – die DRV berechnet für maximal vier Jahre rückwirkend die Rente neu.

Anja Ciechowski, Female-Finance-Expertin von finanztip.de


Quellen: