Logo der Apotheken Umschau

Wer erkältet ist, kann sich von der Hausärztin oder dem Hausarzt per Telefon krankschreiben lassen. Ist ein Kind erkrankt, können sich Eltern von ihrer Arztpraxis ebenfalls telefonisch bescheinigen lassen, dass sie den Nachwuchs betreuen müssen. Beides ist für maximal fünf Kalendertage möglich. Die neuen Regelungen gelten seit Dezember 2023 und sollen Arztpraxen, Patientinnen und Patienten sowie Eltern kranker Kinder entlasten. Es liegt im Ermessen der Ärztin oder des Arztes, ob sie oder er die Bescheinigung allein nach einem Telefonat für vertretbar hält. Schwere Symptome erfordern einen persönlichen Kontakt. Generell sind telefonische Krankschreibungen nur dann möglich, wenn die Patientin oder der Patient in der Arztpraxis persönlich bekannt ist.


Quellen: