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Lehnt die Krankenkasse eine Leistung wie eine Kur oder etwa
ein Hörgerät ab, kann man Widerspruch einlegen. Gut zu wissen:
Etwa 40 Prozent der Widersprüche sind erfolgreich, zeigt
eine Auswertung von Finanztip. Um zu widersprechen, reicht ein formloses Schreiben mit Akten­zeichen und Datum der Ablehnung. Finanztip.de bietet einen kostenlosen Musterbrief an. Eine ­Be­gründung des Widerspruchs kann man nachreichen. Lassen Sie sich dabei von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt helfen. Der unter­schriebene Widerspruch muss (am besten per Einschreiben) bei
der Kasse innerhalb eines Monats nach der Ablehnung eingehen.