Helfer im Pflege-Alltag: Hilfsmittel
Was sind Hilfsmittel – und was Pflegehilfsmittel?
Hilfsmittel sind Geräte und Dinge, die für die Pflege notwendig sind, Beschwerden lindern oder die Selbstständigkeit erhalten - etwa Rollatoren, Rollstühle, Aufstehhilfen, Duschhocker, Anziehhilfen für Kompressionsstrümpfe. Pflegehilfsmittel sind Dinge, die verbraucht werden, zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Einmal-Betteinlagen oder Mundschutz.
Wem stehen Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel zu?
Generell stehen Hilfsmittel pflegebedürftigen Menschen aller Pflegegrade zu. Mit einer Einschränkung: Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch haben nur Menschen, die zu Hause privat gepflegt werden. Die Produkte sind nicht für den Pflegedienst bestimmt. Der Pflegedienst muss seine eigenen Produkte mitbringen.
Muss man sich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch auch genehmigen lassen?
Nein, dafür ist weder ein Rezept vom Arzt noch eine Genehmigung der Kasse nötig. Die Quittungen können bei der Pflegekasse eingereicht werden. Manche Apotheken oder Sanitätshäuser rechnen auch direkt mit der Pflegekasse ab. Nachfragen.
Wie beantrage ich ein Hilfsmittel?
Der Haus- bzw. Facharzt unterstützt bei der Wahl des geeigneten Hilfsmittels und stellt bei medizinischer Notwendigkeit ein Rezept aus. Damit wendet man sich an einen Hilfsmittelanbieter, etwa ein Sanitätshaus, eine Apotheke vor Ort. Wichtig: Vorab bei der Krankenkasse erkundigen, mit welchen Partnern ein Vertrag abgeschlossen wurde. Der Anbieter berät zum richtigen Modell, erstellt bei Bedarf einen Kostenvoranschlag und kümmert sich um die Beantragung. Die Krankenkasse hat drei Wochen Zeit, über einen Antrag zu entscheiden.
Wer ist im Einzelfall zuständig?
Ob Krankenkasse, Sozialamt, Unfall oder Pflegekasse: Der Vertragspartner hilft, den passenden Kostenträger zu ermitteln. Beim Pflege- oder Krankenbett etwa ist entscheidend, ob ein Pflegegrad vorliegt oder nicht.
Was übernimmt der Kostenträger?
Die Krankenkasse kommt für die Kosten für Hilfsmittel bis zur Höhe der Festbeträge (etwa Kompressionsstrümpfe, Einlagen) oder in Höhe der vertraglich vereinbarten Preise (etwa Rollator) auf. Fällig wird eine gesetzliche Zuzahlung. Sie beträgt mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch ist die Zuzahlung auf höchstens 10 Euro monatlich beschränkt. Ein Recht auf ein neues Hilfsmittel, etwa bei Rollstühlen, hat man übrigens nicht. Ein Rollstuhl wird oft leihweise in gebrauchtem Zustand zur Verfügung gestellt.
Kann man sich ein Hilfsmittel nicht schon kaufen, bevor die Kasse es genehmigt hat?
Den Bescheid des Kostenträgers sollte man unbedingt abwarten. Falls man das Hilfsmittel dennoch vorher kauft, muss man es in der Regel selbst bezahlen.