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Zwar verbietet der Gesetzgeber nicht die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel an Kinder und Jugendliche. Notwendige Erläuterungen zur Einnahme oder zu Nebenwirkungen sind für Kinder jedoch in der Regel unverständlich oder werden dem Patienten möglicherweise nicht weitergegeben. Außerdem besteht die Gefahr, dass der Sprössling die Arzneien aus Neugier probiert.

Bettlägerige oder Gehbehinderte sollten deshalb Kinder durch Erwachsene begleiten lassen oder den Bringdienst ihrer Apotheke beauftragen.