Co-Abhängigkeit: Mitgefangen in der Sucht
Herr Flassbeck, Sie arbeiten überwiegend mit Angehörigen von Suchtkranken – die allgemein als Co-Abhängige bezeichnet werden. Was verstehen Sie unter diesem Begriff?
Allgemein verstehe ich darunter zweierlei. Zum einen nutze ich den Begriff als Überschrift für die Leiden, Probleme und Störungen der Angehörigen von Suchtkranken. Abhängigkeit ist ein soziales System, welches wie eine Batterie einen Minus- und einen Pluspol hat. Wie in einer Batterie der Strom vom Plus- zum Minuspol fließt, hat auch das abhängige System eine eindeutige Richtung: Suchtkranke nehmen und Angehörige geben. Die Angehörigen kreisen um die Suchtkranken und erschöpfen sich in der Aufgabe, sie zu retten. Als Folge verlieren sie sich selbst, spüren sich selbst nicht mehr und vernachlässigen eigene Bedürfnisse, Ziele und Interessen. Zum anderen beschreibe ich mit dem Adjektiv „co-abhängig“ typische Erlebens- und Verhaltensmuster von Angehörigen, wenn diese sich in die Hilfe eines Suchtkranken verstrickt haben und zu viel geben. Sie sind nicht nur ein Anhängsel der Suchtkranken und mit betroffen. Angehörige sind als Teil des Systems leidvoll betroffen. Deswegen braucht ihre Seite der Problematik einen eigenen Namen.
Aber werden Angehörige durch die Bezeichnung „co-abhängig“ nicht zu potenziell Kranken beziehungsweise als Schuldige diffamiert?
Ein Begriff an sich kann nicht problematisch sein. Allerdings ist die Sichtweise, den Angehörigen zu unterstellen, sie würden Sucht unterstützen und fördern, problematisch. Den Angehörigen wird die Verantwortung oder Schuld in die Schuhe geschoben und das Handeln der Suchtkranken, die sich ja häufig übergriffig verhalten, wird so entschuldigt. Das nennt man Täter-Opfer-Umkehr. Diese falsche Sichtweise ist in der Suchthilfe und Selbsthilfe bedauerlicherweise weit verbreitet.
Wie sieht es tatsächlich aus?
Nach meiner Erfahrung machen fast alle Angehörigen in der Sorge um die Suchtkranken einen richtig guten Job. Das ist zu würdigen. Dazu sind Angehörige, die jahrelang mit einem uneinsichtigen Suchtkranken zu tun haben, einer hoch belastenden Situation ausgesetzt. Viele entwickeln als Folge psychosoziale Probleme und Störungen. Leider wird diese leidvolle Betroffenheit der Angehörigen in Teilen der Suchthilfe als „nur Stress“ bagatellisiert. Wir sollten ihre Not angemessen wahrnehmen und benennen, um ihnen bedarfsgerecht zu helfen.
Welche Folgen kann die Sucht einer Person für das Umfeld haben?
Die psychosozialen Folgen für das Umfeld können gravierend und komplex sein. Das Leben mit einem uneinsichtigen, chronifizierten Suchtkranken ist beherrscht von seiner Sucht. Die Angehörigen sind den Launen der Sucht und dem ständigen Auf und Ab von Hoffnung und Enttäuschung unterworfen. Das ist wie eine ununterbrochene Achterbahnfahrt, 24 Stunden am Tag und sieben Tage die Woche. Sucht ist ein schleichender Verfallsprozess, dem die Angehörigen Jahre oder Jahrzehnte ausgesetzt sind. Je mehr der Suchtkranke abbaut und auffällig wird, desto mehr müssen die Angehörigen dies ausgleichen. Ihre Last nimmt zu, sie müssen immer mehr Einsatz fahren. Als Dank für ihre Bemühungen werden sie vom Suchtkranken überdies abgewertet, beschuldigt und erniedrigt. Als Folge des Stresses und der Ausweglosigkeit können sie ausbrennen, das Gefühl für sich und ihr Leben verlieren und Depressionen, Angststörungen oder psychosomatische Leiden entwickeln.
Welche Hilfsangebote gibt es für die Angehörigen?
Hilflose Helfer benötigen Hilfe. Betroffenen würde ich stets raten, in ihrer Not nicht allein zu bleiben. Gute, vertrauensvolle Freunde oder Familienmitglieder sind potenziell die besten Helfer. Sollten vertrauensvolle Kontakte fehlen, können sich Betroffene auch an Selbsthilfegruppen oder Suchtberatungsstellen wenden. Kinder und Jugendliche können sich an Schulsozialarbeiterinnen oder das Jugendamt wenden. Bei psychischen Störungen ist der Gang zu einem Psychotherapeuten empfehlenswert. Sucht ist allzu häufig leider auch mit Gewalt assoziiert. In solchen Fällen sind Krisendienst, Frauenberatung, Opferschutz, Polizei oder ein Anwalt oder eine Anwältin notwendige Ansprechpartner. Besonders wichtig ist, dass die Hilfsmaßnahme eindeutig solidarisch mit den Angehörigen und ihren Anliegen ist – also völlig losgelöst von der suchtkranken Person.
Wo fehlt es bezüglich Therapieangeboten, Leitlinien, Forschung, Kostenübernahmen?
Mit Ihrer Frage sprechen Sie ein riesiges Defizit an, das in einem Interview allein nicht aufgeklärt werden kann. Nur so viel: Diese Schieflage ist seit Jahrzehnten bekannt. Vor allem die Unverhältnismäßigkeit in der Suchthilfe und Suchtselbsthilfe ist bemerkenswert: Alle Hilfen sind für die Suchtkranken reserviert. Es braucht endlich einen klaren gesundheitspolitischen Auftrag. Ich sehe da jede Menge Entwicklungsbedarf.