ADI

Für Süßstoffe gelten bestimmte Grenzwerte für unbedenklichen Verzehr
© Fotolia/Picture Factory
ADI ist die Abkürzung für Acceptable Daily Intake, auf Deutsch "Erlaubte Tagesdosis". Dabei handelt es sich um eine feste Obergrenze pro Kilogramm des Körpergewichts, bis zu der die lebenslang tägliche Einnahme einer Substanz als unbedenklich gilt. In Deutschland legt das Bundesinstitut für Risikobewertung die ADI-Werte fest.
Solche ADI-Werte gibt es beispielsweise für Süßstoffe, da einige wie Aspartam im Verdacht stehen, in hohen Mengen krebserregend zu sein. Dieser Zusammenhang ist aber nicht eindeutig belegt. Der ADI-Wert besagt also nicht zwangsläufig, dass ein Überschreiten des Richtwerts schädlich ist, sondern nur, dass innerhalb der Grenze mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Gefahr droht.
Die ADI-Werte für Süßstoffe beruhen auf Experimenten, bei denen Tiere große Mengen der Süßungsmittel zu fressen bekamen. Die Dosis, bis zu der sich kein unerwünschter Effekt zeigte, wird dann noch durch einen hohen Faktor – in der Regel 100 – geteilt, um den ADI-Wert zu erhalten. Der ADI-Wert entspricht also einem Hundertstel des Wertes, bei dem die Nebenwirkungen aufgetreten sind.
Aspartam hat zum Beispiel einen ADI-Wert von 40. Das heißt, dass man pro Kilogramm Körpergewicht 40 Milligramm Aspartam am Tag zu sich nehmen dürfte. Bei einem Gewicht von 80 Kilo wären das 3,2 Gramm.