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Gemeinsam mit dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Stefan Schwartze (SPD), der die Aktion zusammen mit dem Verein Junge Helden initiierte, ließen sich mehrere Abgeordneten am Donnerstag ein sogenanntes Organspende-Tattoo stechen.

So sieht das OPT.INK-Tatoo aus.

So sieht das OPT.INK-Tatoo aus.

Die Idee für das Tattoo, das den Namen OPT.INK trägt, stammt vom Verein Junge Helden. Das Tattoo soll den Willen einer Person bezüglich einer möglichen Organspende sofort erkennbar machen. Ohne ein schriftliches Einverständnis müssen die Angehörigen entscheiden, was oft zu einer Ablehnung der Organspende führt, da sie den Wunsch des Verstorbenen nicht kennen.

Eine Sprecherin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung betonte jedoch, dass das Tattoo keine rechtsgültige Form der Dokumentation der Entscheidung zur Organspende darstellt. "Rechtliche Gültigkeit erhält die Dokumentation erst durch die persönliche Unterschrift, sei es auf einem Organspendeausweis, einer Patientenverfügung oder einem formlosen Schriftstück." Ein Tattoo könne jedoch als Willensbekundung gewertet werden und, wenn keine schriftlich dokumentierte Entscheidung vorliegt, bei der Entscheidungsfindung helfen.