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Blaulicht im Rückspiegel und Sirene im Ohr – ein Rettungswagen rauscht in der Stadt heran. Jetzt heißt es, sofort freie Bahn machen. Dazu sind Verkehrsteilnehmende nach der Straßenverkehrsordnung verpflichtet, wenn Blaulicht und Martinshorn eingeschaltet sind, so der Auto Club Europa (ACE).

Ist klar, woher das Fahrzeug kommt, wird man langsamer und hält sich in der Regel am rechten Rand. Dort fährt man langsam weiter oder bleibt falls nötig stehen, ohne den Fahrweg zu blockieren.

Kommt das Fahrzeug an einer Engstelle nicht vorbei, fährt man bis zu einer Ausweichgelegenheit weiter und wartet dort. Beim kontrollierten Ausweichen nicht vergessen zu blinken. Das helfe anderen auch, sich zu orientieren. Wer die Bahn nicht frei macht, muss mit mindestens 240 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen. Und man gefährdet im schlimmsten Fall Menschenleben.

Im Zweifel erst orientieren und dann richtig reagieren

Aber woher die Wagen im Einsatz kommen, ist nicht immer sofort eindeutig, wenn man erst nur die Sirene hört. Hektik und abruptes Bremsen ist dann kontraproduktiv. Schlimmstenfalls könnten Unfälle folgen und der Rettungswagen blockiert werden.

Also, woher kommt das Signal? Wohin fährt das Einsatzfahrzeug? Wie viele Autos sind im Einsatz? Wie reagieren die anderen vor und hinter mir? Weichen diese etwa nach rechts aus, könnte der Wagen von links kommen. Zur Orientierung könne und dürfe man auch anhalten, wenn es die Verkehrssituation erlaubt.

Bei zwei oder mehreren Spuren in eine Richtung kann auch innerorts eine Rettungsgasse (linke Spur nach links, alle übrigen nach rechts) sinnvoll sein. „Aber orientieren Sie sich dabei immer am Umfeld. Es ergibt keinen Sinn, wenn das Rettungsfahrzeug zickzack fahren muss, weil manche nach links und manche nach rechts ausweichen“, sagt Sören Heinze vom ACE. Auch die baulichen Voraussetzungen vor Ort spielen dabei eine Rolle. Etwa wenn rechts viel mehr Platz ist als an einer bebauten Mittellinie. „Auch nutzen Einsatzfahrzeuge manchmal den Gegenverkehr, um schneller zu sein“, sagt Heinze.

Es könne auch sinnvoll sein, auf eine Abbiegespur nach links auszuweichen oder Gas zu geben, um zum Beispiel eine Kreuzung schnell zu räumen. Die Reaktion muss aber gemäß der Verkehrslage und örtlichen Verhältnisse der Situation angemessen sein.

Im Notfall auch über die rote Ampel fahren

Im Notfall darf man laut ACE auch Verkehrsregeln brechen, etwa bei Rot über die Ampel oder schneller, als erlaubt fahren. Das gilt aber nur in engen Grenzen, sprich: Nur dann, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, die Bahn frei zu machen und nur, wenn andere dadurch nicht gefährdet werden. Außerdem ist nur so lange wie erforderlich etwa das Tempo zu erhöhen, kommt eine Ausweichmöglichkeit, muss diese genutzt und der Fuß vom Gas genommen werden.

Etwa Passieren einer roten Ampel werde laut ACE in der Regel nicht geahndet. Es sei aber ratsam, sich Notizen zu machen und die Art des Einsatzfahrzeuges, Organisation und im Optimalfall auch noch das Kennzeichen zu notieren. Das kann helfen, falls doch gegen einen Bußgeldbescheid vorgegangen werden muss. Einsatzfahrten werden dokumentiert, was sich bei Bedarf anfordern lässt, so der Autoclub.

Erhöhte Aufmerksamkeit am Steuer ist auch gefragt, wenn die Einsatzfahrzeuge vorbei sind. Denn wenn sich die Autos zur gleichen Zeit wieder einordnen, ist gegenseitige Rücksichtnahme erforderlich. Auch könnte immer noch ein weiteres Fahrzeug im Einsatz nachfolgen, das abermals Platz benötigt.