Logo der Apotheken Umschau

Ich mache viele Überstunden und würde sie gerne abfeiern. In meinem Arbeitsvertrag steht, dass Überstunden mit meinem Festgehalt abgegolten sind. Ist das rechtens?

Arbeitsverträge sind lang, kompliziert und enthalten oft unwirksame Regelungen. Eine Klausel, nach der alle erforder­lichen Überstunden pauschal mit dem Gehalt abgegolten sind, ist unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof schon im Jahr 2010 entschieden (Az. 5 AZR 517/09).

Wer eine solche Abgeltungsklausel in seinem Vertrag findet und viele Überstunden leisten muss, ist rechtlich in einer guten Position. Denn die Regelung gilt für das Arbeitsverhältnis nicht. Dokumentieren Sie alle Überstunden und sprechen Sie dann mit Ihrer Führungskraft. Eine einvernehmliche Lösung könnte sein, Überstunden zum Teil abzufeiern und sich einige auszahlen zu lassen. Wichtig ist aber, dass künftig keine oder zumindest weniger Überstunden anfallen. Das sollte Teil der Lösung sein – denn wer dauerhaft zu viel arbeitet, kann dadurch krank werden. Mehr Informationen finden Sie hier.