Logo der Apotheken Umschau

Ich pflege meinen Mann und möchte ihn auf keinen Fall in ein Heim geben. Ab und an wünsche ich mir aber eine kurze Auszeit. Gibt es dafür Hilfen von der Pflegeversicherung?

Verhinderungspflege greift in diesem Fall. Ein ambulanter Pflegedienst, ein Familienmitglied oder eine nicht verwandte Person kann sie übernehmen. Sie kann stunden- oder tageweise in Anspruch genommen werden (insgesamt bis zu 42 Tage im Jahr). Voraussetzung ist, dass der oder die Pflegebedürftige mindestens seit sechs Monaten gepflegt wird und mindestens Pflegegrad 2 hat.

Für die Ersatzpflege durch einen Pflegedienst, Nachbarn oder Bekannte erstattet die Pflegekasse bis zu 1612 Euro im Jahr. Nahe Verwandte, die einspringen, bekommen eine geringere Aufwandsent­schädigung, können zusätzlich aber Kosten für die Anfahrt oder Verdienstausfall geltend machen. Reichen die 1612 Euro Jahres­budget nicht aus, lassen sich zusätzlich noch 806 Euro aus dem Budget für Kurzzeitpflege umwidmen. Wichtig zu wissen: Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld um die Hälfte gekürzt – allerdings nicht, wenn die Vertretung nur stundenweise einspringt.

Hier finden Sie weitere Infos zum Thema Verhinderungspflege