Meine Kur wurde abgelehnt. Was kann ich tun?
Maria N.: Ich bin in Rente und habe nach einer Knie-OP das erste Mal in meinem Leben eine Kur beantragt, aber meine Krankenkasse hat sie abgelehnt. Was kann ich tun?
Lehnt die Krankenkasse eine Leistung wie eine Kur oder etwa ein Hörgerät ab, kann man Widerspruch einlegen. Gut zu wissen: Etwa 40 Prozent der Widersprüche sind erfolgreich, zeigt eine Auswertung von Finanztip.
Um zu widersprechen, reicht ein formloses Schreiben mit Aktenzeichen und Datum der Ablehnung. Finanztip.de bietet einen kostenlosen Musterbrief an. Eine Begründung des Widerspruchs kann man nachreichen. Lassen Sie sich dabei von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt helfen. Der unterschriebene Widerspruch muss (am besten per Einschreiben) bei der Kasse innerhalb eines Monats nach der Ablehnung eingehen.