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Ob Geburtstagsparty, Badeurlaub am Strand oder Sommerfest im Kindergarten: Für viele Eltern ist es selbstverständlich, Ereignisse mit dem Smartphone festzuhalten und Bilder ihrer Sprösslinge online mit Familie und Freunden zu teilen. Dabei ist ihnen oft nicht bewusst, welche Risiken damit verbunden sind.

Was erlaubt das Gesetz?

Grundsätzlich handelt es sich bei digitalen Fotos, auf denen man Menschen erkennen kann, um personenbezogene Daten. Sie unterliegen damit - mit einigen Ausnahmen - der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Das bedeutet: Wer diese Fotos nutzen möchte, braucht dafür eine Rechtsgrundlage. Das wird in der Regel die Einwilligung der abgebildeten Person sein.

Kinder sind durch die DSGVO besonders geschützt. Sie können ihre Einwilligung erst selbst geben, wenn sie die nötige geistige Reife haben und die Folgen überblicken können. Bis dahin stehen die Eltern in der Verantwortung: Sie müssen ihre Einwilligung geben, sobald Bilder ihrer Kinder gemacht werden. Gerade bei Jugendlichen empfiehlt es sich aber, das Kind und seine gesetzlichen Vertreter, also in der Regel die Eltern, um Einwilligung zu bitten.

Ausnahmen gibt es auch: Für rein privat angefertigte Fotos, zum Beispiel im Rahmen von Spielverabredungen zuhause oder Geburtstagsfeiern, ist keine Einverständniserklärung nötig - solange die Fotos nicht veröffentlicht werden. „Auch auf Kindergarten-Veranstaltungen kann man Fotos machen, wenn man das vorher ankündigt und die Bilder nur in einer geschlossenen Benutzergruppe zugänglich macht“, erklärt die Juristin und Datenschutzexpertin Barbara Schmitz. Doch genau hier liegt das Problem.

Ist privat wirklich privat?

Schwierig wird es nämlich, wenn Eltern diese rein privaten Bilder ihrer oder gar fremder Kinder in sozialen Netzwerken veröffentlichen. Selbst wenn man in seinen Einstellungen festlegt, die Bilder nur mit bestimmten Kontakten zu teilen – die Personen mit Zugriffsberechtigung können sie jederzeit runterladen und unkontrolliert weiterverbreiten. „Bei 100 und mehr Kontakten ist auch keine wirkliche Privatheit mehr gegeben“, so Schmitz.

Hinzu kommt, dass die Nutzungsbedingungen den Anbietern der Social-Media-Plattformen erlauben, alle geposteten Inhalte für eigene Zwecke verwenden zu dürfen, zum Beispiel um damit Werbung zu machen. „Man verliert letztendlich ganz schnell die Kontrolle darüber, wer diese Bilder sieht und was andere Personen damit machen“, sagt Schmitz.

Kinderfotos im Netz – was kann passieren?

Selbst wenn man Fotos im Nachhinein löscht, können digitale Fotos weiter im Netz kursieren. Nicht umsonst gibt es den bekannten Spruch: Das Internet vergisst nichts. Im schlimmsten Fall geraten die Bilder in die Hände krimineller Personen oder werden von anderen zum Cybermobbing benutzt. Auch mögliche Arbeitgeber können theoretisch noch Jahre später peinliche Bilder finden und zu dem Schluss kommen, dass sie das essensverschmierte Kleinkind von damals lieber nicht einstellen wollen.

Risiken reduzieren: Das können Eltern tun

Doch was tun, um das Risiko möglichst gering zu halten? „Ganz auf die Nutzung der sozialen Medien zu verzichten, ist aus meiner Sicht nicht die optimale Lösung. Gerade auch deshalb, weil Kinder heutzutage mit Instagram, WhatsApp und anderen Social-Media-Diensten aufwachsen“, erklärt Schmitz.

Eltern haben also eine Vorbildfunktion: Wer verantwortungsvoll mit seinen eigenen und auch den Bildern seiner Kinder umgeht, schützt sie nicht nur vor ungewollten Einblicken und Datenmissbrauch. Der Nachwuchs lernt dadurch auch ganz automatisch, wie ein bewusster Umgang mit sensiblen Informationen im Netz funktionieren kann. Einige Tipps können dabei helfen:

1. Kinder mit einbeziehen

Es ist wichtig, Kinder so früh wie möglich mit einzubeziehen. Vor allem ältere Kinder, die anfangen, digitale Netzwerke selbst zu nutzen, können davon profitieren. Aber auch kleineren Kindern hilft es, mit ihnen über die Bildauswahl zu sprechen und ihnen zum Beispiel zu erklären, warum bestimmte Motive besser geeignet sind als andere, um sie online mit anderen zu teilen.

Wollen Eltern ein Bild ihres Kindes veröffentlichen, sollten sie zudem immer fragen, ob es damit einverstanden ist – und auch akzeptieren, wenn es das nicht möchte.

2. Auf die Bildauswahl achten

„Aufnahmen, die Kinder zum Beispiel geschminkt in einer Gruppe im Kindergarten zeigen, sehe ich als wenig problematisch an“, sagt Schmitz. „Bilder von Kindern dagegen, die nackt im Plantschbecken sitzen, gehören nicht ins Netz.“ Auch Fotos, auf denen das Kind in peinlichen oder lächerlichen Situationen zu sehen ist, sind ungeeignet.

Was für Eltern lustig wirkt, kann dem Nachwuchs in einigen Jahren sehr unangenehm sein oder sogar negative Folgen für sein Berufs- und Privatleben haben. Eine gute Richtlinie ist es, sich selbst zu fragen: Würde ich wollen, dass dieses Bild von mir veröffentlicht wird?

3. Lieber ohne Gesicht

Es nicht immer zwingend notwendig, die Gesichter der Kinder zu zeigen. „Oft sind Fotos, auf denen das Kind von hinten oder nur die Füße beziehungsweise Hände zu sehen sind, völlig ausreichend“, so Schmitz. Wenn es gar nicht anders geht: Mithilfe von Emojis oder durch Verpixeln lassen sich Gesichter schnell und einfach unkenntlich machen.

4. Namens- und Ortsangaben vermeiden

Datenschutz hat auch etwas mit Datensparsamkeit zu tun: Je weniger zusätzliche Informationen man angibt, desto besser. Mittlerweile ist es nämlich relativ einfach, Namen mit Fotos zu verknüpfen, sodass sie von Suchmaschinen leicht gefunden werden.

„Ein ganz wichtiger Punkt ist, nie den vollständigen Namen zu nennen, wenn man ein Bild veröffentlicht“, erklärt Schmitz. Auch Rückschlüsse auf den Ort sollte man besser vermeiden, etwa indem man keine Bilder mit Beschreibungen postet, wie zum Beispiel „Sommerfest der Kindergartengruppe Rote Zwerge in München Sendling“.

5. Einstellungen zu Sicherheit und Privatsphäre

In den Einstellungen zu Privatsphäre und Sicherheit kann man festlegen, wer auf die Inhalte und Fotos zugreifen kann. Dabei gilt: „Je weniger Kontakte Zugriff haben, desto geringer ist das Risiko, dass irgendjemand Inhalte ungewollt weiterverbreitet“, so Schmitz. Wichtig ist auch, die Einstellungen immer wieder zu kontrollieren. Denn Anbieter von Social-Media-Plattformen passen diese oft regelmäßig an.

Fazit

Kinderfotos unterliegen - mit wenigen Ausnahmen - der Datenschutzgrundverordnung. Eine rein private Nutzung ist ohne Zustimmung erlaubt. Wer Bilder veröffentlichen will, benötigt eine Einwilligung der abgebildeten Personen und/oder deren gesetzlicher Vertreter. Wer in den sozialen Netzwerken postet, kann oft nicht mehr kontrollieren, ob Fotos in falsche Hände geraten. Verschiedene Maßnahmen, wie etwa keine Namen zu nennen oder Gesichter unkenntlich zu machen, können die Risiken eines Datenmissbrauchs deutlich reduzieren.


Quellen:

  • Deutsches Kinderhilfswerk: instagram, facebook, whatsapp & co. Sechs Tipps für den Umgang mit Kinderfotos. https://www.dkhw.de/... (Abgerufen am 28.07.2022)
  • SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht.: Kinderfotos im Netz: Darauf sollten Eltern achten. https://www.schau-hin.info/... (Abgerufen am 28.07.2022)
  • Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg: Unsere Freiheiten: Daten nützen, Daten schützen, Fotografieren und Datenschutz - Kompakt und praxisorientiert. https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/... (Abgerufen am 28.07.2022)