Krankenkasse: Das ändert sich 2022
Vorsorge und Leistungen
Gelenkentzündung
Patientinnen und Patienten mit Rheumatoider Arthritis können an einem Disease-Management-Programm (DMP) teilnehmen: Sie erhalten einen individuellen Therapieplan, der Medikamente, aber auch Bewegungsübungen umfassen kann. Damit sollen sie möglichst lange gut mit den Beschwerden leben können.
Vorgeburtlicher Bluttest
Bisher war der Test auf Trisomie 21 bei Ungeborenen Eigenleistung. Ab dem Frühjahr bezahlen ihn die Kassen. Für Babys sind seit Jahresende 2021 zudem zwei Früherkennungsuntersuchungen auf spinale Muskelatrophie (SMA) sowie auf Sichelzellkrankheit neu. Sie werden im Rahmen des Neugeborenen- screenings jetzt auf 16 angeborene Störungen des Stoffwechsels, des Hormon-, Blut- und Immunsystems sowie der Muskelfunktionalität untersucht.
Zweitmeinung
Bei einigen Operationen haben gesetzlich Versicherte bereits jetzt das Recht, zwei Ärztinnen oder Ärzte auf Kassenkosten nach ihrer Einschätzung zu fragen. Dieses Recht auf kostenlose Zweitmeinung soll nun auch für Eingriffe an der Wirbelsäule gelten - zum Beispiel, wenn eine Bandscheibenoperation zur Debatte steht.
Atmung
Wer unter Atemstörungen beim Schlafen leidet, dem kann jetzt auf Kosten der Kasse eine speziell angefertigte Schiene verschrieben werden. Die Unterkiefer-Protrusionsschiene soll helfen, die Atemwege beim Schlafen offen zu halten – und so gefährliche Atemaussetzer verhindern.
Psychotherapie
Seit Oktober gibt es die gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung
– Behandlungen mit drei bis neun Teilnehmern
zur Vorbereitung auf eine Gruppenpsychotherapie. Betroffene bekommen bis zu vier Einheiten
à 100 Minuten/acht à 50 Minuten bezahlt, ohne Anrechnung auf anschließend Psychotherapie- Kontingente.
Digitalisierung
Heilmittel per Videobehandlung
Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, aber auch Ergotherapie oder Krankengymnastik sind nun regulär per Video möglich. Bislang konnten Ärztinnen und Ärzte beziehungsweise Therapeutinnen und Therapeuten telemedizinische Behandlungen nur im Rahmen der Corona-Sonderregelungen anbieten.

Auch Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, Ergotherapie oder Krankengymnastik sind ab 2022 regulär telemedizinisch möglich
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Pflege
Zuschlag
Um Angehörige von Pflegebedürftigen vor steigenden Kosten zu schützen, zahlt die Pflegeversicherung Menschen, die im Heim untergebracht sind, künftig zusätzlich zu den Pflegegraden 2–5 noch einen Zuschlag. Er soll verhindern, dass Verwandte auf Dauer zu stark finanziell belastet werden. Der Betrag steigt mit der Dauer der Pflege: Im ersten Jahr trägt die Pflegekasse fünf Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und danach 70 Prozent. Die Höhe des Satzes legen die einzelnen Kassen selbst fest.

In der ambulanten Pflege und in Pflegeheimen gibt es künftig mehr Geld
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Beiträge
In der ambulanten Pflege werden die Sachleistungsbeträge um fünf Prozent erhöht, zum Beispiel für den Pflegegrad 3 von 1298 Euro auf 1363 Euro jährlich. In der Kurzzeitpflege sind die Beträge ebenfalls um zehn Prozent erhöht worden. Gab es bislang pro Kalenderjahr 1612 Euro für Pflegeversicherte, so sind es nun 1774 Euro.
Beitragszahlungen
Höhere Zusatzbeiträge
Nicht erst seit der Corona- Pandemie haben die gesetzlichen Krankenkassen ein Finanzierungsproblem. Die Beiträge decken den Kostenbedarf nicht. Deshalb verlangen alle Versicherungen zusätzlich zum festgeschriebenen Satz von 14,6 Prozent einen Zusatzbeitrag, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen. Die Höhe des Satzes legen die einzelnen Kassen selbst fest. Für Auszubildende, Geringverdienende oder Arbeitslose sollen die Beiträge aber auch 2022 stabil bleiben und einen Wert von 1,3 Prozent nicht überschreiten.
Kinderlose zahlen mehr für Pflege
Im Rahmen der Pflegereform ist vergangenes Jahr beschlossen worden, dass Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr von Januar 2022 an nochmals erhöhte Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung leisten müssen. Der Zuschlag ist für sie um 0,1 Prozent von 0,25 auf 0,35 Prozent des Bruttoeinkommens gestiegen. Der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 3,05 Prozent des zu versteuernden Einkommens. Kinderlose kommen damit ab diesem Jahr erstmals auf 3,4 Prozent.