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Was wäre, wenn? Nur
selten sprechen Familien frühzeitig über Pflege. Ein Fehler – Vorsorge für den Pflegefall entlastet

Barrierefrei-Check

Die meisten Menschen möchten in ihrem gewohnten Zuhause alt werden. Daher frühzeitig prüfen, ob die Immobilie altersgerecht ist. Wenn dann eine Renovierung ansteht, etwa ein neues Bad, kann man das gleich barrierefrei gestalten. „Mieter haben auf solche Umbauten zwar in der Regel keinen Anspruch, aber erfahrungsgemäß sind Vermieter oft damit einverstanden“, sagt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund. Ein solcher Umbau wird vom Staat und oft auch von den Bundesländern und Gemeinden gefördert.

Fördersuche unter a-u.de/!947551 (Such-
begriff „altersgerecht“). Unabhängige und kostenlose Wohnberatungsstellen findet

man hier: a-u.de/!947535

Bis zu 4000 Euro von der Kasse

Wer bereits einen Pflegegrad hat, kann von der Pflegekasse bis zu 4000 Euro für Maßnahmen bekommen, die das Wohnumfeld verbessern:

✦ für Umbaumaßnahmen in der Wohnung, die wegen der Pflege notwendig werden. Der Vermieter ist meist verpflichtet, dem Umbau zuzustimmen.

✦ für den Umzug in eine barrierefreie Wohnung, falls nur auf diese Weise ein Heimumzug vermieden werden kann.

Wichtig: erst Antrag bei der Pflegekasse stellen, dann umbauen oder umziehen.

Klare Verhältnisse

Ein Sturz, ein Unfall – auch wer topfit ist, kann plötzlich hilfsbedürftig werden. Viele glauben, dass der Ehepartner automatisch alles entscheiden darf. Doch das stimmt nicht. Die Vertrauensperson braucht die nötigen Vollmachten. „Eine Patientenverfügung alleine genügt nicht, weil sie nur für die ärztliche Behandlung gilt“, sagt Notar Martin Thelen aus Köln. Genauso wichtig ist die Organisation des Alltags – Rechnungen bezahlen, mit Versicherungen sprechen. Dazu braucht man eine Vorsorgevollmacht. „Gibt es kein gemeinsames Konto, ist zusätzlich eine Bankvollmacht für die Vertrauensperson sinnvoll“, so der Notar.

Vordrucke des Bundesjustiz-
ministeriums: a-u.de/!947393

Nützt eine Zusatz- Pflegeversicherung?

Meist lautet die Antwort: nein. Zwar gibt es für staatlich geförderte Pflege-Zusatzversicherungen einen jährlichen Zuschuss von 60 Euro („Pflege-
Bahr“). Doch die Auszahlungen sind zu gering. Für eine ausreichende Absicherung ist ein weiterer ungeförderter Vertrag nötig. Die Preisunter-
schiede sind hoch. Schon 55-Jährige müssen oft monatlich um die 100 Euro zahlen. Auch steigen die Beiträge im Laufe der Jahre. Muss man dann kündigen, hat man jahrelang umsonst eingezahlt.Wer sich nicht sicher ist, auch im Alter die Beiträge aufbringen zu können, sollte anderweitig vorsorgen.

Mehr Infos bei der Verbraucherzentrale: a-u.e/!947673