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Ihr Angehöriger hat eine schwere Behinderung und muss ins Krankenhaus? Sie können ihn begleiten, wenn die medizinische Notwendigkeit dafür gegeben ist – und haben jetzt während des Aufenthalts bei Verdienstausfall Anspruch auf Krankengeld. „Bedingung ist, dass der Patient Empfänger von Eingliederungshilfe ist“, erklärt Frank Weniger vom Sozialverband VdK. Für Ihre Unterbringung in der Klinik kommt die Kasse des Patienten auf. Bitte vorab beim Arzt, der Kasse und in der Klinik erkundigen.


Quellen:

  • Gemeinsamer Bundesausschuss: Krankengeldanspruch für Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung. Pressemitteilung: https://www.g-ba.de/... (Abgerufen am 07.11.2022)