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Müssen Ältere mit anerkanntem Pflegegrad in die Klinik oder gehen sie zur Reha, kann das Auswirkungen auf ihre Pflegeleistungen haben, so der Sozialverband VdK. Ob die Pflegekasse für diese Zeit weiterhin das Pflegegeld auszahlt, hängt von der Aufenthaltsdauer ab. Bei einem Aufenthalt von bis zu vier Wochen zahlt die Pflegekasse weiterhin Pflegegeld. Ab dem 29. Tag setzt die Kasse die Zahlung aus – und zwar so lange, bis der Betroffene wieder in die häusliche Umgebung zurückkehrt. Kein Nachteil entsteht Pflegebedürftigen, die mehrmals im Jahr, aber zu unterschiedlichen Zeitpunkten und aus unterschiedlichen Gründen in eine Klinik müssen.


Quellen:

  • Sozialverband VdK: Klinikaufenthalt: Kein Pflegegeld nach 28 Tagen. https://www.vdk.de/... (Abgerufen am 01.09.2022)