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Apotheken können nun besser auf Lieferengpässe bestimmter Kindermedikamente reagieren. So dürfen sie ohne ärztliche Rücksprache auf wirkstoffgleiche Alternativen ausweichen, etwa eine andere Darreichungsform (z. B. Tabletten statt Saft). Voraussetzung: Das Medikament steht auf der sogenannten Dringlichkeitsliste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.


Quellen:

  • Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: BfArM aktualisiert Dringlichkeitsliste für Kinderarzneimittel – Versorgung mit Antibiotika ist nach aktuellen Daten stabil. Online: https://www.bfarm.de/... (Abgerufen am 01.12.2023)