Hausnotruf: Recht auf Zuschuss bei Pflegegrad
Auf Knopfdruck Hilfe rufen, wenn etwas passiert: Ein Hausnotruf sorgt bei gesundheitlichen Problemen für mehr Sicherheit daheim. Hausnotrufe zählen zu den technischen Pflegehilfsmitteln — das heißt, die Pflegekasse übernimmt bei anerkanntem Pflegegrad einen festen Zuschuss in Höhe von 25,50 Euro pro Monat, so die Verbraucherzentrale NRW. Bedingung: Der oder die Antragstellende muss allein oder die meiste Zeit des Tages allein wohnen. Anbieter von Hausnotrufen helfen in der Regel dabei, den Antrag bei der jeweiligen Pflegekasse einzureichen.
Quellen:
- Verbraucherzentrale NRW: Hausnotrufsysteme: Schneller Draht zur Hilfe. Online: https://www.verbraucherzentrale.de/... (Abgerufen am 09.01.2024)