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Wer einen Vertrag mit einem Sportstudio abgeschlossen hat, profitiert neuerdings von einer kürzeren Kündigungsfrist. Das bedeutet, dass Mitglieder ihre Verträge mit einer Frist von einem Monat kündigen können. Bisher galt eine Frist von drei Monaten. Auch, wenn sich ein Vertrag nach abgelaufener Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit verlängert, kann er innerhalb eines Monats gekündigt werden. Eine automatische Verlängerung, zum Beispiel um ein Jahr, ist nicht mehr erlaubt. Bei unzulässigen Klauseln könnten sich Mitglieder auf das neue Recht berufen, so die Verbraucherzentrale Bayern.


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