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Sie können die genannten Ausgaben von der Steuer absetzen. Auch Brillen, Hörgeräte oder Fahrtkosten zur Behandlung können Sie steuerlich geltend machen. Es muss sich nur um Kosten handeln, die die Krankenkasse nicht übernommen hat oder hätte übernehmen können. Großer Haken: Die sogenannten außergewöhnlichen Belastungen dürfen Sie erst ab einer individuellen Grenze absetzen. Ihre Höhe hängt vom Einkommen, der Zahl der Kinder und dem Familienstand ab und beträgt zwischen ein und sieben Prozent der Einkünfte. Absetzen lassen sich alle Krankheitskosten, die darüber liegen. Legen Sie Ausgaben am besten in einem Jahr zusammen, um die Grenze zu übertreffen.


Quellen: