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Zu hohe Rückstände von Pflanzenschutzmitteln lassen sich in deutschen Lebensmitteln und solchen aus der EU nur selten nachweisen. Das berichtet das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Die Auswertung bezieht sich auf das Jahr 2021. Produkte aus anderen, vor allem Nicht-EU-Staaten hingegen verzeichneten im Vergleich zum Vorjahr eine höhere Belastungsquote. Hintergrund der Untersuchung ist, dass geringe Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln grundsätzlich zulässig sind. Jedoch sind die Rückstände nur bis zu einem gewissen Wert gesundheitlich unbedenklich.


Quellen:

  • Bundesamt für Verbraucherschutz: Niedriges Niveau bei Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln aus Deutschland. Informationsdienst Wissenschaft: https://idw-online.de/... (Abgerufen am 23.01.2023)