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Bei mir wurde eine chronische Krankheit diagnostiziert, die mich sehr einschränkt. Muss ich
das meinem Arbeit-
geber sagen?

Antwort von Donata Gräfin von Kageneck, Justiziarin der Gesellschaft für Arbeits- und Umweltmedizin:

Rein rechtlich gesehen ist die Sache ganz einfach: Sie müssen Ihrem Arbeitgeber überhaupt keine Details oder genaueren Informationen über Ihre Erkrankung geben, sofern Sie das nicht möchten. Wie üblich lassen Sie sich von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt auch bei längeren oder chronischen Krankheiten einfach Ihre Arbeitsunfähigkeit bescheinigen.

Sollte Ihre chronische Krankheit Sie bei der Arbeit einschränken, können Sie sich auch an den zuständigen Betriebsarzt oder die zuständige Betriebsärztin Ihres Arbeitgebers wenden. Wie überall gilt dort natürlich auch die ärztliche Schweigepflicht.

Zusammengefasst lässt sich also sagen: Sie sind keinesfalls verpflichtet, genauer Auskunft über Ihre Krankheit zu geben. Im Gegenteil – Ihre Rechte sind geschützt und stehen an erster Stelle.

Viele Medikamente enthalten Alkohol. ­
Ist das für mich als trockenen Alkoholiker ein Problem?

Antwort von Bernhard Eiber, Apotheker aus Roth:

Alkohol wird manchen Medikamenten als Lösungsmittel zugesetzt. Außerdem erhöht er die Haltbarkeit von Tropfen und Säften. Gut zu wissen ist: Die darin enthaltenen Mengen sind in der Regel sehr gering und nicht mit denen alkoholischer Getränke vergleichbar.

Trotzdem können Medikamente einen mehr oder weniger starken alkoholischen Geschmack haben. In Ihrem Fall kann die Einnahme eines solchen Arzneimittels das Rückfallrisiko erhöhen.

Lassen Sie sich deshalb in der Apotheke beraten, welche alkoholfreien Alternativpräparate für Sie am besten infrage kommen. Sollte es Ihnen unangenehm sein, dieses Thema im Verkaufsraum zu besprechen, können Sie auch nach einer diskreten Beratung fragen. Fast alle Apotheken vor Ort haben dafür einen separaten Raum, in dem Sie Ihr Anliegen mit dem Apotheken-Personal unter vier Augen besprechen können.

Reden Sie unbedingt auch mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem Arzt über Ihre Alkoholerkrankung. Sie oder er kann dann bereits beim Verschreiben der Medikamente darauf achten, dass die Mittel keinen Alkohol enthalten.

Ich habe bis vor ­Kurzem Zigaretten geraucht. Meine
Fingernägel sind nun gelblich verfärbt. Geht das wieder weg?

Antwort von Sophie Müller-Wiefel, Dermatologin aus München:

Mit dem Rauchen aufzuhören, war in jedem Fall der richtige erste Schritt. Die gute Nachricht ist: Die gelblichen Verfärbungen der Nägel gehen wieder weg, wenn sie konsequent auf Zigaretten verzichten.

Das Nikotin lagert sich durch das Rauchen in unserer Hornhaut ab und verfärbt die Fingernägel dadurch gelblich. Die Nägel erneuern sich aber ständig. Die gelblichen Verfärbungen sollten also mit der Zeit von alleine verschwinden.

Kurzfristig helfen einfache Hausmittel, um die Fingernägel etwas aufzuhellen: Baden Sie Ihre Finger, bei Bedarf auch mehrmals täglich, für fünf Minuten in einer Mischung aus zwei Tassen lauwarmem Wasser und einem Päckchen Backpulver – oder dem gepressten Saft aus einer halben Zitrone.

Wichtig: die Finger im Anschluss gründlich mit Wasser abwaschen und mit einer rückfettenden Handcreme eincremen. Das schützt die Haut und beugt Reizungen vor.