Keine Tabus!
Meiner Mutter geht es immer schlechter. Sie will aber keine Vorsorgevollmacht für ihre Kinder
unterschreiben. Wie kriege ich sie dazu?
Antwort von Professorin Ursula
Müller-Werdan, Direktorin der Klinik für Altersmedizin der Charité in Berlin:
Für viele ist es eine unangenehme Vorstellung, im Falle einer schweren Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr die Hoheit über das eigene Leben zu haben. Trotzdem sollte man diesem Thema nicht ausweichen und rechtzeitig selbst eine Vertrauensperson bestimmen, die stellvertretend Entscheidungen treffen darf.
Besonders bewährt haben sich Formulare zur Erstellung einer Vollmacht mit Betreuungsverfügung. Dabei geht es nicht allein um die Gesundheitsfürsorge, sondern auch um ganz praktische Dinge des persönlichen Lebens. Kostenlose Vordrucke finden Sie auch im Internet. Machen Sie Ihrer Mutter deutlich: Liegt keine Betreuungsverfügung vor, legt ein Gericht fest, wer die rechtliche Betreuung übernimmt. Nicht immer werden die nächsten Angehörigen eingesetzt; das Gericht kann auch eine fremde Person bestellen. Jeder Mensch kann in eine Situation kommen, in der sie oder er auf eine rechtliche Betreuung angewiesen ist. Wer nicht selbst rechtzeitig eine Person festlegt, überlässt diese Entscheidung anderen.
Quellen:
- Verbraucherzentrale: Selbstbestimmt – Betreuungsverfügung online erstellen. online: https://www.verbraucherzentrale.de/... (Abgerufen am 16.11.2022)
- Bundesministerium der Justiz: Formular Vorsorgevollmacht des Bundesministeriums der Justiz, Formular: Vorsorgevollmacht. Online: https://www.bmj.de/... (Abgerufen am 29.10.2022)