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Cannabis als Schmerzmittel?

Fertigarzneimittel auf Cannabis-Basis können in Deutschland ab sofort zugelassen werden. Ein erstes Präparat, das Multiple-Sklerose-Patienten Linderung verschafft, ist seit Juli 2011 erhältlich


Ein Spray mit Wirkstoffen aus der Hanfpflanze gibt MS-Patienten neue Hoffnung

Cannabis ist eine Droge. Seinen Ruf als Rauschmittel, dessen medizinischer Einsatz sinnlos, ja gefährlich sei, hat es aber längst schon verloren – zumindest bei Ärzten, die Schwerkranke behandeln, etwa Patienten mit Krebs im Endstadium.

Bereits 2008 forderten bei einer Anhörung des Gesundheitsausschusses einige Verbände, Kranken den Zugang zu dem natürlichen oder synthetisch hergestellten Hanf-Hauptwirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) zu erleichtern. Darunter befanden sich die Gesellschaft für Palliativmedizin, die Schmerzliga und die Arbeitsgemeinschaft niedergelassener Ärzte in der Versorgung HIV-Infizierter.



Professor Hans-Peter Hartung, Direktor der Neurologischen Klinik der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

Jetzt gibt die Regierung dem Drängen nach. Durch eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes können Medikamente auf Cannabis-Basis – sofern sie eine Zulassung erhalten – künftig nicht nur verschrieben werden, sondern die Kassen erstatten auch die Kosten. Bisher mussten Patienten Arzneien mit Cannabis-Extrakt meist selbst bezahlen – mehrere Hundert Euro im Monat.

„War die Kostenübernahme ungeklärt, konnte auch der Mediziner in Regress genommen werden“, erläutert Professor Joachim Nadstawek, Leiter der Schmerzambulanz am Universitätsklinikum Bonn. Dem Vorsitzenden des Berufsverbandes der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin ist genau das schon passiert.

„Da schreckt man vor einer Verordnung schon zurück.“ Und die Situation trieb immer wieder Patienten, die sich die teure Behandlung nicht leisten konnten, in die Illegalität – Joint statt Tablette.

Einer der Mediziner, der den Sinneswandel der Politiker deshalb begrüßt, ist Professor Hans-Peter Hartung, Direktor der Neurologischen Klinik der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. „Multiple-Sklerose-Patienten können gegen ihre Spastik oft nur unzureichend behandelt werden“, sagt der MS-Experte. Die bisher verfügbaren Medikamente hätten starke Nebenwirkungen: Die Konsumenten werden müde, verlieren die Standfestigkeit ihrer Beine und die Kontrolle über ihre Blase. Viele setzen die Mittel rasch ab.

„Mehr als 50 Prozent der MS-Kranken versuchen es mit alternativen Therapien“, weiß der Arzt aus Untersuchungen. Einigen seiner Patienten bringe das erste zugelassene Arzneimittel auf Cannabis-Basis vielleicht ein Stück Lebensqualität zurück. Das Spray, das Hanf-Wirkstoffe durch die Mundschleimhaut in den Körper transportiert, kann Schmerzen bei Spastiken lindern.

Cannabis-Extrakt soll aber nicht nur bei multipler Sklerose helfen. Auch chronische Schmerzen, ausgelöst etwa durch Tumore, soll er verringern sowie bei Aids- und Krebspatienten den Appetit anregen und eine drastische Gewichtsabnahme verhindern. Dr. Franjo Grotenhermen, Vorstandsvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin, wertet die aktuellen Veränderungen deshalb nur als kleinen Schritt: „Der allergrößte Teil der Menschen, die von Cannabis als Arznei profitieren könnten, wird noch Jahre auf Medikamente warten.“

Der neue Gesetzestext mit seiner Beschränkung auf Fertigpräparate geht Grotenhermen, aber auch seinem Arztkollegen Nadstawek nicht weit genug. Beide wünschen sich zumindest eine Erweiterung um individuell zuzubereitende Rezepturen, die differenziertere Dosierungen ermöglicht.

Doch den Konsum von nicht standardisiert verarbeitetem Cannabis-Extrakt zu medizinischen Zwecken ebenfalls neu zu regeln steht in Deutschland nicht zur Debatte. Bei Fertigarzneimitteln bleiben Verordnungen auf die in der Zulassung festgeschriebenen Krankheiten beschränkt, zudem ist die Dosis THC pro Einnahmeeinheit genau definiert.

Bei Cannabis-Zigaretten dagegen hängt der Wirkstoffgehalt von der Zusammensetzung des Joints und der Art des Hanfprodukts ab. Ausnahmegenehmigungen erteilte die zuständige Bundesopiumstelle bisher relativ wenige. Für den Konsum von Hanfblüten etwa sind es derzeit nicht einmal 50.

Dabei ist die Suchtgefahr, die viele Skeptiker als Argument gegen den therapeutischen Einsatz von Cannabis und cannabishaltigen Arzneien anführen, auch bei gängigen Schmerzmitteln hoch. „Untersuchungen zeigen sogar, dass das Abhängigkeitspotenzial von Cannabis deutlich geringer ist“, erklärt Grotenhermen.

Und ein Forscherteam in den USA versucht derzeit, dem Hanfprodukt jegliche Rauschwirkung zu nehmen. Ein weiterer möglicher Vorteil von Cannabis: Schwere körperliche Nebenwirkungen wie Magenprobleme scheinen selten aufzutreten.

Wehren müssen sich Verfechter der Cannabis-Arzneien aber gegen den Vorwurf, die Studienlage sei dürftig. Das trifft für einige Krankheitsfelder in der Tat zu. „Für MS gab es erst in den letzten Jahren gute Untersuchungen, die mich überzeugt haben“, sagt etwa Hartung.

Generell seien Betäubungsmittel ohnehin immer Mittel letzter Wahl, die zum Einsatz kommen, wenn alles andere erfolglos geblieben ist. Diese letzte Option sollte man Schwerkranken nicht verwehren.


 

So wirkt Cannabis

Tetrahydrocannabinol (THC) ist das wichtigste chemische Molekül der Hanfpflanze. Es aktiviert Rezeptoren im Gehirn des Menschen.

Werden diese Rezeptoren angeregt, löst das unterschiedlichste Effekte aus, etwa Euphorie, Angst, Hunger, Entspannung oder Schmerzhemmung.

Der Körper besitzt sogar ein eigenes Endocannabinoid-System. Mithilfe von Enzymen produziert er selbst Moleküle, die sich an die entsprechenden Rezeptoren binden.

Forschungen zeigen, dass sich solche Bindungsstellen auch anderswo im Körper befinden – beispielsweise an den Zellen des Immunsystems.


Situation in Deutschland: Rück- und Ausblick

Seit 1998 können Ärzte in Deutschland ihren Patienten den Cannabis-Wirkstoff THC (auch Dronabinol genannt) auf einem Betäubungsmittelrezept verschreiben. Da THC jedoch arzneimittelrechtlich nicht zugelassen ist, müssen die Kassen die Kosten nicht übernehmen. Darüber hinaus erteilt die Bundesopiumstelle seit 2007 Ausnahmegenehmigungen für die medizinische Verwendung von Cannabis. Die Hürden für einen positiven Bescheid sind allerdings hoch.

Durch die kürzlich in Kraft getretene Gesetzesänderung ist nun die Zulassung von Fertigarzneimitteln auf Cannabis-Basis möglich. Das hat zur Folge, dass die Kassen die Therapie bezahlen. Wie schnell nach dem Spray für Multiple-Sklerose-Patienten weitere Medikamente auf den Markt kommen, lässt sich aber nicht sagen.



Julia Rotherbl / Apotheken Umschau; 05.09.2011, aktualisiert am 26.03.2012
Bildnachweis: W&B/Aleksander Perkovic, images.de/Peter Arnold, F1 online/Wolpert

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