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Elektronische Gesundheitskarte: Bedenken beim Datenschutz

Die elektronische Gesundheitskarte soll mehr Informationen über den Patienten enthalten. Datenschützer kritisieren die neuen Speichermöglichkeiten


Umstritten: die elektronische Gesundheitskarte

Ein Passbild brauchte man bislang vor allem aus diesen Anlässen: für Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Bewerbung und eventuell die Bahncard. Die 70 Millionen gesetzlich Ver­sicherten in Deutschland haben jetzt einen weiteren Grund, vor die Kamera zu treten: Seit Kurzem verlangen die gesetzlichen Krankenkassen ein Lichtbild ihrer Versicherten. Es soll auf die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) gedruckt werden.

Einige Versicherte, vor allem im eGK-Testland Nordrhein-Westfalen, haben die neue Karte schon im Portemonnaie. Bis Ende 2011 mussten die Kassen zehn Prozent ihrer Mitglieder damit ausstatten, bis Ende 2012 sollen es 70 Prozent sein. Was die neue Karte kann und in Zukunft können soll, ist vielen Versicherten allerdings unklar. „Einige Kassen tun so, als sei das einzig Neue an der Karte der Name“, kritisiert etwa Christoph Kranich von der Verbraucher­zentrale Hamburg.


Ausbau in Stufen

Tatsächlich sind auf dem Mikrochip der eGK bisher nur die sogenannten Stammdaten des Versicherten hinterlegt, also Name, Alter, Anschrift und Kassenzugehörigkeit – nicht mehr als auf der bisherigen Karte. Man habe aber eine „stufenweise Einführung“ geplant, sagt ein Sprecher des Bundes­­gesundheitsministeriums. Hinter der Karte stecke ein „lernendes System“.

Verbraucherschützer kritisieren diese schrittweise Systemumstellung. In Zukunft sollen auf dem Chip etwa elektronische Rezepte gespeichert werden, die der Apotheker dann von der Karte ablesen kann. Sofern es der Ver­sicherte will, lassen sich zudem indi­viduelle Notfalldaten wie chronische Krankheiten, Blutgruppe oder Arzneimittelunverträglichkeiten erfassen. Auch, welche Medikamente ein Patient verschrieben bekommen hat, soll auf dem Chip hinterlegt werden. Ärzte und Apotheker könnten so mit einem Blick auf die Daten entscheiden, ob sich Arzneien vertragen oder beeinträchtigen. Ob und wann die Karte die­se Funktio­nen erhält, ist noch unklar.


Der Weg zur elektronischen Gesundheitskarte

  • 1995: Einführung der Versichertenkarte

    Die Krankenversicherungskarte ersetzt den Krankenschein. Datenschützer ver­hindern einen Chip zur Datenspeicherung


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  • 2003: Modernisierungs-Gesetz

    Die rot-grüne Bundesregierung verabschiedet ihr „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenkassen“. Darin vorgesehen: die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte zum 1. Januar 2006.


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  • 2005: Gründung der gematik

    Die Spitzenorganisationen des Gesundheitswesens gründen die gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte. Sie soll die eGK vorantreiben.


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  • 2008 Stopp-Forderung

    Die FDP-Bundestagsfraktion, Ärztever­bände und die Gesellschaft für Informatik fordern, die Einführung der Karte zu stoppen, „bis sichergestellt ist, dass die Voraussetzungen für Datensicherheit er­­füllt sind“. Auch technisch-organisatori­­sche Probleme verzögern die Einführung.


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  • 2011: Einführung der eGK

    Seit Oktober 2011 verschicken die Krankenkassen die zunächst abgespeckte Karte.


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Kommt die zentrale Patientenakte?

Noch unsicherer – und umstrittener – ist die Freischaltung des Telematik-­­Systems im Hintergrund. Der Chip auf der eGK soll nämlich einmal Zugriff auf einen Datenspeicher bieten, auf dem die „elektronische Patientenakte“ zentral verwahrt wird. Dazu gehören etwa Diagnosen, digitale Röntgenbilder oder ­Labor­befunde. Zunächst will man nur einzelne Daten wie zum Beispiel Klinik­aufenthalte aufnehmen. Wann das Sys­tem freigeschaltet und genutzt werden kann, darüber diskutieren laut Gesundheitsministerium noch Ärzte, Krankenkassen und ­Datenschützer.

Die Debatte um den Schutz der sensiblen Patientendaten schwelt seit Jahren. Noch 2010 sprachen sich die Delegierten des Deutschen Ärztetags mit großer Mehrheit dafür aus, „das verfehlte Projekt“ aufzugeben. Zumindest die Bundes­ärztekammer sieht den angestrebten Systemwechsel inzwischen positiv. Dazu meint Samir Rabbata, stellvertretender Pressesprecher der Ärztever­einigung: „Die elektronische Gesundheitskarte wird zukünftig das Instrument in der Hand des Patienten sein, mit dem er – wenn er es wünscht – seinen Ärzten Zugriff auf Vorerkran­kun­gen ermöglicht.“



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Michael Aust / Apotheken Umschau; 20.02.2012
Bildnachweis: W&B/Marcel Weber

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