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Erweiterte Medikationsberatung

Wer mehr als fünf verschiedene Arzneimittel verordnet bekommen hat und mehr als 28 Tage lang täglich einnimmt, darf einmal jährlich die gesamte Medikation von einem speziell geschulten Apotheker oder einer Apothekerin prüfen lassen. Gibt es eventuell Wechselwirkungen zwischen den Medikamenten? Haben Sie Probleme mit Nebenwirkungen? Liegt gar eine Doppelmedikation vor? Das bedeutet, dass man versehentlich zwei gleiche Wirkstoffe oder gleich wirkende Mittel mit unterschiedlichen Herstellernamen doppelt einnimmt.

Außerdem wird besprochen, ob der Patient oder die Patientin Probleme bei der Anwendung mancher Medikamente hat; ob etwa eine Tablette zu groß ist zum Schlucken oder das Medikament zur richtigen Zeit eingenommen wird. Es ist ratsam, vorab einen Termin zu vereinbaren und und alle eingenommenen Medikamente mitzubringen, einschließlich rezeptfreier Produkte und Nahrungsergänzungsmitteln.

Kosten: Die Gesamtkosten von 90 Euro für den Service übernimmt die Krankenkasse. Bei weniger als fünf ärztlich verordneten Arzneien ist der Betrag selbst zu tragen.

Bluthochdruck: Unterstützung aus der Apotheke

Auch wer einen diagnostizierten Bluthochdruck hat und Blutdrucksenker nimmt, bekommt eine eigens zugeschnittene Betreuung durch pharmazeutisches Personal. Einmal pro Jahr kann der Patient oder die Patientin in der Apotheke checken lassen, wie gut die Medizin wirkt. Auch wenn ein neuer Blutdrucksenker verordnet wird, kann diese Leistung nach zwei Wochen Einnahme in Anspruch genommen werden.

Kosten: Die Dienstleistung wird mit 11,20 Euro von der Krankenversicherung vergütet. Die Patientin oder der Patient muss nichts selbst bezahlen.

Inhalationsgeräte: Zeigen und Üben

Menschen mit chronischen Atemwegserkrankungen haben Anspruch auf pharmazeutische Begleitung. Es gibt zahlreiche Inhalatoren, über die Wirkstoffe wie Salbutamol oder Fluticason in die Lunge gelangen sollen – sie funktionieren aber alle unterschiedlich. Da gibt es ein paar Dinge bei der Anwendung zu beachten. Mitarbeitende der Apotheke führen vor, wie man die Inhalatoren richtig anwendet und üben die Inhalationstechnik zusammen mit der Patientin oder dem Patienten.

Kosten: Bei einem neu verordneten Inhalationsgerät übernimmt die Krankenkasse die Gesamtkosten für die Dienstleistung von 20 Euro.

Medikationsberatung bei Krebs

Patientinnen und Patienten, die gegen eine Krebserkrankung neue Tabletten oder Kapseln verordnet bekommen („orale Antitumortherapie“ genannt), erhalten durch extra dafür ausgebildete Apothekerinnen und Apotheker Beratung und Betreuung vor Ort.

Im persönlichen Gespräch bekommt die betroffene Person ausführliche Informationen über ihre Medikation – etwa mögliche Nebenwirkungen und wichtige Einnahmehinweise. Außerdem prüft die Fachkraft auf Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln, die eingenommen werden. Bei Bedarf kann nach zwei bis sechs Monaten ein weiteres, etwas kürzeres Gespräch stattfinden, um sicher zu gehen, dass die Therapie keine Probleme bereitet.

Kosten: Das Erstgespräch entspricht der erweiterten Medikationsberatung und wird mit 90 Euro von der Krankenkasse vergütet; das Folgegespräch mit 17,55 Euro. Es fallen keine privaten Kosten für die Patientin oder den Patienten an.

Schriftliche Bestätigung für die Krankenkasse

Damit das Personal in einer Apotheke eine der Dienstleistungen durchführen kann, muss der Patient oder die Patientin eine Vereinbarung unterschreiben.

Mit der Unterschrift bestätigt man, dass die Voraussetzungen, um die Leistung zu erhalten, erfüllt werden. Nachdem der Service genutzt wurde, braucht die Apotheke eine zweite Signatur als Beleg, dass die Dienstleistung erbracht wurde. Die unterschriebene Vereinbarung bleibt in der Apotheke, der Patient oder die Patientin erhält eine Kopie.

Organtransplantation: Unterstützung bei der Therapie

Menschen, die nach einer Organtransplantation neue Medikamente verordnet bekommen, um die körpereigene Abstoßungsreaktion zu hemmen (Immunsuppressiva), haben Anspruch auf umfassende Betreuung in der Apotheke.

Dabei geht es darum, Patientinnen und Patienten ausführlich über ihre Arzneimitteltherapie aufzuklären, sodass sie zum Beispiel auf mögliche Nebenwirkungen vorbereitet sind. Das findet im Rahmen eines Erstgesprächs statt. Dafür vereinbart der Apotheker oder die Apothekerin einen Termin und nimmt sich ausreichend Zeit. In einem Zweitgespräch nach zwei bis sechs Monaten wird geklärt, ob es zu Problemen mit den Medikamenten kam.

Kosten: Das Erstgespräch entspricht der erweiterten Medikationsberatung und wird mit 90 Euro von der Krankenkasse vergütet; das Folgegespräch mit 17,55 Euro. Es fallen keine privaten Kosten für die Patientin oder den Patienten an.

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Quellen:

  • ABDA: pDL Campus, Pharmazeutische Dienstleistungen. Online: https://www.abda.de/... (Abgerufen am 22.02.2024)
  • ABDA: pDL Campus, Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation. Online: https://www.abda.de/... (Abgerufen am 22.02.2024)
  • ABDA: pDL Campus, Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck. Online: https://www.abda.de/... (Abgerufen am 22.02.2024)
  • ABDA: pDL Campus, Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik. Online: https://www.abda.de/... (Abgerufen am 22.02.2024)
  • ABDA: pDL Campus, Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie. Online: https://www.abda.de/... (Abgerufen am 22.02.2024)
  • ABDA: pDL Campus, Pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten. Online: https://www.abda.de/... (Abgerufen am 22.02.2024)