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In Zukunft können Patientinnen und Patienten in den Apotheken auch Hilfe und Unterstützung zu telemedizinischen Angeboten bekommen. Ende März 2024 trat das dafür grundlegende „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“, kurz Digital-Gesetz, in Kraft.

Laut dem Gesetz können Apotheken in Zukunft zur Telemedizin beraten und Anleitung bieten. Das heißt: Sie können über mögliche telemedizinische Angebote informieren und erklären, wie Patientinnen und Patienten diese nutzen können. Auch können sie bei telemedizinischen Angeboten in Apotheken „einfache medizinische Routineaufgaben“ durchführen. Das bedeutet zum Beispiel: Blut- oder Fiebermessen, Verband wechseln oder bestimmte Sensoren auslesen.

Ab 2025 bekommt jedes Mitglied der GKV die ePA automatisch.

Das bringt die elektronische Patientenakte

Ab 2025 sollen alle gesetzliche Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA) bekommen. Das soll zu mehr Vernetzung und einer bessere Gesundheitsversorgung führen. Die wichtigsten Fragen und Antworten. zum Artikel

Außerdem sollen Versicherte in Zukunft in Apotheken die Daten ihrer elektronischen Patientenakte einsehen und Daten löschen können. Apothekerinnen und Apotheker sollen die Versicherten dazu beraten.

Aber: Wie die Telemedizin in den Apotheken genau aussehen soll, steht noch nicht fest. Bereits im März 2023 meldeten Fachmedien[1], dass Apotheken Terminals für Telemedizin erhalten sollen. Apothekerinnen und Apotheker könnten ihre Kundinnen und Kunden dabei unterstützen, die Geräte zu nutzen.

Unversorgte Regionen sollen von Telemedizin profitieren

Die telemedizinischen Angebote sollen vor allem dabei helfen, unterversorgte Regionen medizinisch zu unterstützen. Claudia Korf, Geschäftsführerin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), sagt dazu: „Die assistierte Telemedizin ist ein interessantes Zukunftsfeld für die Apotheken, das wir begrüßen, weil sich damit niedrigschwellige Versorgungsangebote für Patientinnen und Patienten aus bestehenden Strukturen heraus entwickeln lassen.“ Außerdem brauche die Bevölkerung eine gut erreichbare Anlaufstelle, um Unterstützung bei der Ausübung ihrer Rechte im Umgang mit der elektronischen Patientenakte zu erhalten.

Matthias Mieves, Bundestagsmitglied und Gesundheitsexperte der SPD, lobt das Gesetz: „Alle Modellprojekte zeigen, wie gut telemedizinische Assistenz funktioniert und was für einen enormen Vorteil das für Patient:innen hat. Apotheken können dort, wo es sich lohnt, Technik vorhalten und Assistenzleistungen abrechnen.“ Das sei ein Komfortgewinn für Versicherte, spare Fahrzeiten und garantiere Qualität der Messungen, auch wenn der passende Arzt sehr weit weg sitzt, so Mieves. „Jetzt ist die Selbstverwaltung dran, schnell die Vergütungssätze zu verhandeln.“

Apotheken müssen Einigung über Vergütung erzielen

Das kann tatsächlich dauern. Denn zunächst müssen sich die Apothekenverbände mit den Krankenkassenverbänden darüber einigen, wie Apothekerinnen und Apotheker für die Leistungen vergütet werden.

ABDA-Geschäftsführerin Korf sagt: „Die Herausforderung liegt nun darin, die Details zu Voraussetzungen, Umfang und Vergütung der assistierten Telemedizin innerhalb eines Jahres mit den Krankenkassen auszuhandeln und zudem mit anderen Beteiligten abzustimmen. Das wird ein hartes Stück Arbeit werden, denn das Ziel einer tatsächlich besseren Versorgung der Menschen auf dem Lande ist nicht zum Nulltarif zu erreichen.“


Quellen: