Einen Notfall – etwa eine Schädelverletzung durch einen Unfall oder der Verdacht auf ein Knalltrauma – behandeln die Ärzte sofort. Je nach Befund folgen nach der Notfalldiagnostik und Akuttherapie weitere Ohruntersuchungen und Tests.
Wer sich wegen einer plötzlichen oder sich schon länger anbahnenden Schwerhörigkeit an den Hals-Nasen-Ohren-Arzt wendet, den wird der Arzt zunächst eingehend befragen. Bereits durch die Schilderung der Symptome und die Vorgeschichte, so sie dem Arzt nicht schon bekannt ist, ergeben sich Hinweise auf die Art der Schwerhörigkeit.
So fragt der Arzt unter anderem, seit wann die Hörminderung besteht, ob es ein auslösendes Ereignis gab (zum Beispiel einen Diskobesuch, eine Infektion, eine Ohrverletzung), ob andere Erkrankungen vorliegen (wie Bluthochdruck, Diabetes mellitus) und ob weitere Beschwerden bestehen (wie Ohrgeräusche, Ohrenschmerzen, Schwindel, Fieber).
Anschließend inspiziert der HNO-Arzt das Ohr von außen, um zu sehen, ob es Veränderungen aufweist, ob es gerötet oder geschwollen ist, ob Ausfluss aus dem Ohr kommt. Mit einem Ohrenspiegel (Otoskop) oder einem Ohrmikroskop kann er den äußeren Gehörgang und das Trommelfell betrachten. Dabei lassen sich ein verhärteter Ohrschmalzpfropf, Fremdkörper oder Fehlbildungen im Ohr feststellen. Veränderungen am Trommelfell geben Aufschluss über Verletzungen oder Entzündungen wie eine Mittelohrentzündung. Je nach Verdacht wird der HNO-Arzt eine Reihe von Hörtests und weitere Untersuchungen durchführen.
– Stimmgabelprüfung
Eine erste Unterscheidung, ob eine Schallleitungs- oder eine Schallempfindungsstörung vorliegt, ermöglicht der Stimmgabeltest nach Rinne und Weber. Damit prüft der Arzt, ob der Patient die Schwingungen einer Stimmgabel über das Ohr (Schallleitung) sowie über die sogenannte Knochenleitung wahrnimmt. Im Innenohr können Schallwellen nämlich auch durch Vibrationen der Schädelknochen wahrgenommen werden.
Dem Patienten wird dazu die in Schwingungen versetzte Stimmgabel auf die Mitte beziehungsweise an die Seite des Kopfes gesetzt und ebenso vor das Ohr gehalten. Bei Störungen im Mittelohr bleibt die Wahrnehmung über die Knochenleitung normal, über das Ohr hört der Patient dagegen schlechter. Bei Schallempfindungsstörungen sind beide Hörwege beeinträchtigt.
– Orientierende Sprachprüfungen
Diese können an den Stimmgabeltest anschließen, zum Beispiel ein Flüstertest, bei dem der Arzt oder ein Helfer hinter dem Patienten steht und viersilbige Zahlwörter flüstert. Je nachdem, in welchem Abstand und auf welchem Ohr die Zahlen noch gehört werden, gibt das Hinweise auf eine Schwerhörigkeit und ein gestörtes Sprachgehör.
Auf diese ersten Tests können sogenannte audiometrische Untersuchungen mit elektronischen Prüfgeräten folgen, die eine genauere Bestimmung der Hörstörung erlauben.
– Tonschwellenaudiogramm
Hier hört der Betroffene über einen Kopfhörer Töne in unterschiedlicher Frequenz und Lautstärke, abwechselnd auf jedem Ohr. Er gibt dann an, ab wann er die Schallsignale wahrnimmt oder ab wann er sie nicht mehr hört. Ebenso überprüft der Arzt auch die Knochenleitung. Dazu wird ein spezieller Hörer auf den Warzenfortsatz hinter dem Ohr gedrückt.
Auf diese Weise lässt sich die individuelle Tonhörschwelle ermitteln. Sie zeigt auf, bei welcher Frequenz (Tonhöhen in Hertz, Hz) und bei welcher Lautstärke (Schalldruckpegel in Dezibel, dB) jemand ein akustisches Signal gerade noch hören kann.
– Sprachaudiogramm
Mit dieser Methode überprüft der Arzt das Sprachverständnis. Über einen Kopfhörer oder Raumlautsprecher werden dem Betroffenen ebenfalls in unterschiedlicher Lautstärke (Sprachschallpegel) Testwörter vorgespielt, etwa einsilbige Wörter und mehrsilbige Zahlwörter. Das Audiogramm zeigt dann auf, wie viele Wörter bei den jeweiligen Schallpegeln richtig verstanden wurden. Um genauere Ergebnisse zu erhalten, wird die Untersuchung gegebenenfalls auch mit Störgeräuschen durchgeführt.
– Impedanzprüfungen
Sie messen den Widerstand, den das Trommelfell einem akustischen Reiz entgegenbringt. Je nachdem, wie viele Schallwellen das Trommelfell reflektiert, ermöglicht das Rückschlüsse auf seinen Spannungszustand und die Fähigkeit des Mittelohrs, die Schallwellen anzupassen und für den Übertritt ins Innenohr vorzubereiten (Impedanzanpassung).
– Otoakustische Emissionen (OAE)
Mit diesem Verfahren wird die Funktion der Hörsinneszellen (Haarzellen) im Innenohr gemessen. Dazu werden die Haarzellen über spezielle Mikrofone im Ohr beschallt. Gesunde Haarzellen reagieren mit Vibrationen und senden die Schallwellen in den äußeren Gehörgang wieder zurück, geschädigte reagieren nur wenig oder nicht darauf. Die zurückgesendeten Töne werden im Gehörgang über Spezialmikrophone aufgenommen und aufgezeichnet.
– Auditorisch evozierte Potenziale
Unter diesem Begriff fassen Mediziner eine Reihe von Untersuchungen zusammen, mit denen gemessen wird, wie sich unterschiedliche Gehirnaktivitäten durch Schalleinwirkung verändern. Bei der sogenannten Hirnstammaudiometrie zum Beispiel werden über Elektroden, die am Kopf angebracht sind, elektrische Impulse im Gehirn gemessen und aufgezeichnet. Auf diese Weise lassen sich mögliche Entzündungen des Hörnervs oder Tumoren in diesem Bereich frühzeitig feststellen.
Je nachdem, welche Hinweise zusätzliche Symptome sowie die Krankengeschichte ergeben haben, wird der Arzt weitere Untersuchungen veranlassen. Dazu gehören Blutuntersuchungen im Labor, eine Aufzeichnung der Herzstromkurve (Elektrokardiogramm = EKG) und eventuell weitere Herz-Kreislauf-Untersuchungen sowie eine Messung der Gehirnströme (Elektroenzephalogramm = EEG). Mitunter können auch bildgebende Verfahren angezeigt sein, wie eine Ultraschall- oder Röntgenuntersuchung des Nasen-Rachen-Raums, eine Computertomografie des Kopfes oder eine Kernspintomografie (Magnetresonanztomografie) des Gehirns.
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13.09.2005, aktualisiert am 26.03.2012
Bildnachweis: W&B/Heller
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