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Wenn der Patient es wünscht und einen Röntgenpass vorlegt oder einen neuen verlangt, trägt die Praxis oder Klinik dort jede Untersuchung ein, die mit einer Strahlenbelastung durch Röntgenstrahlen verbunden ist. Dazu gehören konventionelle Röntgenuntersuchungen und Computertomografien (CT).

Der Vollständigkeit halber ist es auch hilfreich, nuklearmedizinische Untersuchungen wie Szintigrafien und Positronenemissionstomografien (PET) sowie strahlenfreie bildgebende Untersuchungen wie Magnetresonanztomografien (MRT) und Ultraschalluntersuchungen Ultraschalluntersuchungen (Sonografie) einzutragen. Kernspinbilder können nämlich je nach Körperbereich ähnlich aussagekräftig sein wie CT-Aufnahmen.

Der Röntgenpass bleibt beim Patienten, damit er ihn immer griffbereit hat, auch wenn er später in eine andere Praxis oder Klinik kommt.

Was nützt der Röntgenpass?

Durch den Pass können die behandelnden Ärzte stets sehen, welche Aufnahmen bereits wo vorliegen. Der Arzt kann schnell und einfach entscheiden, ob es für die aktuelle Fragestellung bereits aussagekräftige Aufnahmen gibt, und dadurch unnötige Doppeluntersuchungen vermeiden. Vor allem sieht er auch, wo die Aufnahmen entstanden sind, und an wen er sich wenden muss, um sie zu erhalten. Gelegentlich kann er dem Patienten dadurch neue Aufnahmen und damit eine weitere Strahlenbelastung ersparen. Selbstverständlich fallen dadurch auch weniger Kosten für die Krankenversicherung an.

Manchmal ist es außerdem für den Arzt wichtig, neue Aufnahmen mit Voraufnahmen zu vergleichen. So kann er die Entwicklung eines Krankheitsgeschehens beurteilen, beispielsweise die Heilung eines Knochenbruchs. Auch hier hilft ihm der Röntgenpass weiter, vor allem, wenn die vorhergehenden Aufnahmen nicht in seiner eigenen Praxis erfolgt sind.

Wo ist der Röntgenpass erhältlich?

Die deutsche Röntgenverordnung verpflichtet jede ärztliche Praxis und Klinik, die Röntgenuntersuchungen durchführt, Röntgenpässe bereitzuhalten und den Patienten anzubieten. Außerdem bieten Ärztekammern, Krankenkassen und das Bundesamt für Strahlenschutz auf ihren Internetseiten den Röntgenpass zum Herunterladen an. Einige schicken ihn auch auf Anfrage zu. Es gibt außerdem auch ein kostenfreies kleines Programm (App) für Smartphones, das als elektronischer Röntgenpass dient.

Wenn der Pass verloren geht, bewegen die Adressdaten den Finder hoffentlich dazu, den Pass zurück zu senden

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Welche Angaben gehören rein?

Zunächst einmal sollten Sie Ihre Kontaktdaten wie Name, Wohnort und Geburtsdatum im Röntgenpass vermerken. Bei jeder Röntgenuntersuchung trägt dann die zuständige Röntgenabteilung weitere wichtige Angaben ein: Dazu gehören das Datum, die betroffenen Körperbereiche und die Art der Untersuchung. Vermerkt wird auch der Arzt oder die Abteilung des Krankenhauses, die für die Aufnahmen zuständig war. Die mit den Aufnahmen verbundene Strahlendosis muss nicht aufgezeichnet werden. Jede eingetragene Untersuchung beglaubigt die Röntgenabteilung außerdem mit Stempel und Unterschrift.

Wer den Röntgenpass zu allen Arztterminen und Krankenhausaufenthalten mitbringt, kann sich also unnötige Untersuchungen ersparen und damit zusätzliche Strahlenbelastung vermeiden. Ideal ist es freilich, den Röntgenpass (und ebenso Allergieausweis, Impfpass, Organspendeausweis, gegebenenfalls Diabetikerausweis usw.) stets bei sich zu haben: Dann ist man auch bei plötzlichen Krankheitsfällen und Unfällen stets vorbereitet!

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Beratende Expertin: Frau Monika Hotopp, Pressereferentin im Bundesamt für Strahlenschutz

Wichtiger Hinweis:
Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder –behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen. Die Beantwortung individueller Fragen durch unsere Experten ist leider nicht möglich.