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Akustikusneurinom: Therapie

Die Therapie eines Vestibularisschwannoms richtet sich unter anderem nach seiner Lage und Größe sowie den Symptomen. Operation und Bestrahlung kommen zum Einsatz. Sehr kleine Tumoren, die langsam wachsen und keine Symptome verursachen (zum Beispiel Zufallbefunde bei der MRT), müssen eventuell nicht sofort behandelt werden


In vielen Fällen wird das Akustikusneurinom in einer Operation entfernt

Steht die Diagnose Akustikusneurinom fest, dann gibt es drei Möglichkeiten:

1) eine Operation
2) eine Strahlentherapie
3) erst einmal abwarten, dabei regelmäßig kontrollieren

Welche Option die individuell beste ist, sollte mit dem behandelnden Arzt besprochen werden. Die dritte Möglichkeit – abwarten und beobachten – kommt vor allem dann infrage, wenn der Patient keine oder nur sehr schwache Beschwerden spürt, wenn er schon älter ist und / oder weitere Erkrankungen hat, die zum Beispiel eine Operation sehr gefährlich machen würden. Der Tumor sollte noch klein sein und in regelmäßigen Kontrolluntersuchungen nicht oder nur sehr langsam wachsen. Außerdem sollte nicht die Gefahr bestehen, dass die Geschwulst durch seine Lage besonders wichtige Hirnregionen einengt.


Wann kommt eine Operation infrage?

Eine Operation ist vor allem dann angezeigt, wenn der Tumor bereits relativ groß ist: etwa zwei Zentimeter oder größer. Sitzt die Geschwulst sehr ungünstig, so dass sie lebenswichtige Hirnanteile quetschen könnte, oder verursacht sie starke Beschwerden, ist ein Eingriff meistens ebenfalls die beste Therapiemöglichkeit. Auch bei jüngeren Patienten raten Ärzte oft zur Operation.

Bei dem Eingriff versuchen die Ärzte (HNO-Ärzte und / oder Neurochirurgen) das Vestibularisschwannom möglichst komplett zu entfernen – üblicherweise mit Hilfe eines Operationsmikroskops. Hierzu gibt es mehrere Zugangswege. Der translabyrinthäre Zugangsweg gilt als der schonenste, bedingt aber eine Ertaubung. Er ist daher vor allem dann angezeigt, wenn bereits vor dem Eingriff eine erhebliche Beeinträchtigung des Hörvermögens vorliegt. Der transtemporale und der subokzipitale Zugang ermöglicht grundsätzlich den Erhalt des vor der Operation bestehenden Hörvermögens.

Hirnnerven, die im Operationsgebiet verlaufen, werden während des Eingriffs kontinuierlich mit elektronischen Mitteln überwacht (Neuromonitoring), um Nervenverletzungen weitgehend zu verhindern. Trotzdem kann es nach der Operation zum Beispiel kurzzeitig zu Lähmungserscheinungen im Gesicht kommen. Physiotherapeutische Maßnahmen helfen bei der Rehabilitation. Das Hörvermögen kann durch das Akustikusneurinom und / oder durch die Operation so weit eingeschränkt sein, dass anschließend eine Hörhilfe benötigt wird. Im Einzelfall kann es auch zu einer Ertaubung kommen. Wie jede Operation birgt auch die Entfernung des AKN Risiken – wie Infektion, Blutung oder Verletzung von Hirnstrukturen. Um einen Krankheitsrückfall (ein Rezidiv) rechtzeitig erkennen zu können, sind nach der Operation regelmäßige Kontrollen mittels MRT erforderlich.

Wann ist eine Strahlentherapie angebracht?

Die Bestrahlung des Akustikusneurinoms kommt – als Alternative zur Operation – vor allem bei einer Tumorgröße von weniger als zwei Zentimetern infrage. Der Patient liegt dabei entweder einmal oder wiederholt unter einer Strahlenquelle. Die Strahlendosis kann in einer Sitzung (einzeitige Bestrahlung) oder über mehrere Wochen (fraktionierte Bestrahlung) verabreicht werden.

Moderne Bestrahlungstechniken werden seit mehr als 15 Jahren in der Routine eingesetzt, entsprechend lang sind inzwischen die Nachbeobachtungszeiten. Die Ergebnisse sind durchaus vielversprechend, wobei diese von der Technik und dem Ausgangsbefund abhängen. Aber auch die Bestrahlung ist nicht frei von möglichen Nachteilen und Risiken. Beispielsweise können immer auch gesunde Hirnbereiche in der Nachbarschaft des Tumors "unnötig" der Strahlung ausgesetzt werden. Um diesen Einfluss so gering wie möglich zu halten, vermögen moderne Bestrahlungsgeräte das Strahlenbündel sehr genau an die Form des Tumors anzupassen, und die Dosis zur Umgebung hin rasch abfallen zu lassen, so dass möglichst wenig gesundes Gewebe getroffen wird. Manchmal wächst der Tumor aber nach einer Bestrahlung trotzdem weiter, so dass dennoch eine Operation nötig wird. In diesen Fällen kann die Operation erschwert sein, was allerdings auch für jede andere Art der Vorbehandlung zutrifft.

Generell gilt: Betroffene sollten sich am besten ausführlich über mögliche Vor- und Nachteile beider Verfahren informieren  – beim HNO-Arzt oder Neurochirurgen und beim Strahlentherapeuten. Die Therapieentscheidung muss immer individuell getroffen werden. Es spielen dabei unter anderem das Alter, das Hörvermögen, neurologische Begleiterkrankungen, die Tumorgröße und die Wünsche des Patienten eine Rolle.

Bei Patienten mit Neurofibromatose Typ 2 (siehe Kapitel Ursachen) bedarf es einer individuellen Therapieplanung, wobei zu bedenken ist, dass hier zumeist beidseitige AKNs vorkommen. Eine vollständige operative Entfernung der Tumoren auf beiden Seiten würde hier zu einem beidseitigen Ausfall des Gleichgewichtsorgans führen mit entsprechenden alltagsrelevanten Einschränkungen. Das Therapieziel besteht also – unter der Prämisse einer erhaltenen Gleichgewichtsfunktion – darin, zumindest einseitig ein Gleichgewichtsorgan am Funktionieren zu halten. Entsprechend werden operative und strahlentherapeutische Verfahren kombiniert. Für das Hörvermögen gelten analoge Betrachtungen. Bei beidseitiger Ertaubung besteht die Möglichkeit der Hörrehabilitation mit einem auditorischen Hirnstammimplantat.



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www.apotheken-umschau.de; 06.05.2010, aktualisiert am 09.05.2012
Bildnachweis: Jupiter Images/FRENCH PHOTOGRAPHERS ONLY

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