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Je nach Organ kann eine Reihe von Erkrankungen dazu führen, dass seine Funktion versagt. Hier einige Beispiele:

Die Nierentransplantation nimmt eine gewisse Sonderstellung ein. Anders als die Herz- oder Lebertransplantation ist sie nicht in jedem Fall lebensnotwendig. Die Dialyse (sogenannte Blutwäsche) kann nämlich zeitweise die Nierenfunktion ersetzen und oft auch längerfristig als Überbrückungsverfahren dienen. Trotzdem gibt es Fälle, in denen ein Patient nicht mehr dialysierbar ist und die Transplantation einer Niere eine lebensrettende Maßnahme darstellt. Außerdem gibt die Nierenspende vielen Patienten die Möglichkeit, wieder ein weitgehend normales Leben zu führen.

Ähnliches gilt für die Bauchspeicheldrüsentransplantation, die Ärzte ausschließlich bei Patienten durchführen, bei denen keinerlei Insulin mehr produziert wird, zum Beispiel bei Typ-1-Diabetes. Da sich die Zuckerkrankheit auch mit dem Spritzen von Insulin behandeln lässt, müssen die Betroffenenen und ihre Ärzte die Chancen und Risiken dieser Transplantation sehr sorgfältig gegeneinander abwägen.

Eine Knochenmarkstransplantation kann bestimmte Formen von Blutkrebs (Leukämie) und chronische Erkrankungen des blutbildenden Systems wie die Thalassämie heilen. Eine Hornhauttransplantation gibt Patienten die Sehkraft zurück, deren Augenhornhaut krankheitsbedingt getrübt oder durch Verletzungen geschädigt ist. Hautdefekte, etwa durch Verbrennungen, Verätzungen oder chronische Wunden, können Chirurgen mit einer Hauttransplantation decken. Eine Haartransplantation hingegen hat üblicherweise rein kosmetische Gründe.