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Warum soll ich mich überhaupt mit dem Thema Organspende beschäftigen?

Weil wir alle durch Unfall oder Krankheit schneller als gedacht in die Situation kommen können, auf ein gesundes gespendetes Organ angewiesen zu sein oder selbst zum potenziellen Organspender zu werden.

Eine Organtransplantation kann Leben retten. Denn ein Herz, eine Lunge oder eine Leber ist nicht anders zu ersetzen. Die Spende ist also lebenswichtig – deswegen sollte sich jeder zu Lebzeiten überlegen: Kommt eine Spende für mich infrage?

Am besten dokumentiert man seinen Willen schriftlich, zum Beispiel in seiner Patientenverfügung oder im Organspendeausweis.

2020 gab es in Deutschland 913 postmortale Organspenderinnen und -spender, 19 weniger als im Vorjahr.

Wo bekomme ich einen Organspendeausweis?

Dafür gibt es viele Quellen:

- Sie können sich den Ausweis beispielsweise auf unserer Webseite herunterladen:

- Oder Sie bestellen ihn bei der Deutschen Stiftung Organtransplantation unter der kostenfreien Telefonnummer: 0800/90 40 400

- Auch die Krankenkassen bieten gratis Organspendeausweise an.

- Auch in Einwohnermeldeämtern, Arztpraxen, Apotheken oder Krankenhäusern können Sie den Ausweis zum Teil auf Anfrage erhalten.

Welche rechtlichen Voraussetzungen gibt es für die Organspende nach dem Tod?

In Deutschland gilt die sogenannte Entscheidungslösung. Das bedeutet eine Organspende ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn der Organspender zu Lebzeiten eingewilligt hat. Ist sein Wille nicht bekannt, können nach dem Tod seine nächsten Angehörigen zustimmen, wenn sie davon ausgehen, dass die verstorbene Person es so gewollt hätte. Für die nächsten Verwandten ist es daher sehr hilfreich, wenn sie den Willen des Verstorbenen kennen.

Im Jahr 2020 wurden in Deutschland 3.518 Organe transplantiert. Jedes siebte Organ stammte dabei aus einer Lebendorganspende. Am häufigsten wurden Nieren transplantiert: 1459 postmortal, 450 nach einer Lebendspende. 826 Lebern wurden transplantiert, 344 Lungen, 339 Herzen, 92 Bauchspeicheldrüsen und achtmal der Dünndarm.

Im März 2022 tritt in Deutschland das „Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“ in Kraft. Was ändert sich?

Der Deutsche Bundestag hat im Januar 2020 ein Gesetz verabschiedet, das im März 2022 in Kraft treten wird. Bis dahin soll eine Organ- und Gewebespenderegister eingerichtet sein. Das Online-Register bietet eine zusätzliche Möglichkeit, seinen Willen zur Organspende zu dokumentieren.

Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Behörde, die auch Personalausweise ausstellt, registriert dann die persönliche Entscheidung. Es soll auch möglich sein, seinen Willen über einen persönlichen Zugang selbst einzutragen und auch jederzeit zu verändern. Wichtig: Niemand anders kann dort eine Veränderung vornehmen.

Kommt es zu dem Fall, dass eine Organspende grundsätzlich möglich ist, können Ärztinnen oder Ärzte im Online-Register die dort hinterlegten Informationen abfragen. Wer Online registriert ist, muss seine Entscheidungen nicht mehr unbedingt im Organspendeausweis oder in der Patientenverfügung festhalten. Er kann es jedoch weiterhin tun.

Das neue Gesetz sieht auch vor, alle Bürgerinnen und Bürger umfangreicher als bislang aufzuklären. So sollen Hausärztinnen und Hausärzte ihre Patientinnen und Patienten regelmäßig über die Organspende informieren. Alle zwei Jahre können Interessierte dort ein Arztgespräch führen. Und auch die Behörden sind in der Pflicht, alle Bürgerinnen und Bürger mit Informationsmaterial zu versorgen.

Von 1963 bis Ende 2020 gab es über 142.000 Organtransplantationen in Deutschland.

Welche Organe kommen grundsätzlich für eine Spende infrage?

Nach den geltenden Bestimmungen kann man Nieren, Herz, Leber, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Darm nach dem Tod spenden. Hinzu kommen Gewebe wie etwa die Hornhaut der Augen, Blutgefäße oder Teile der Haut. Es ist auch möglich, nur bestimmte Organe und Gewebe zu spenden oder sie von der Spende auszuschließen. Auch diese Entscheidungen lassen sich jederzeit ändern.

Ab welchem Alter kann ich meinen persönlichen Willen zur Organspende festlegen?

Ab dem Alter von 16 Jahren dürfen Minderjährige ihre Bereitschaft zur Organspende erklären und dokumentieren. Ein Widerspruch ist sogar bereits ab dem Alter von 14 Jahren möglich.

Was sind die medizinischen Voraussetzungen für eine Organspende?

Der Hirntod. Blutungen im Gehirn, Hirninfarkte und Schädel-Hirnverletzungen können ihn verursachen. Für eine Organspende müssen zwei Fachärztinnen oder-ärzte den Hirntod feststellen – und zwar unabhängig voneinander. Eine Person ist Neurologe oder Neurologin oder Neurochirurg oder- chirurgin. Beiden sind sehr erfahren. Sie behandeln schon mehrere Jahre lang Patientinnen und Patienten mit schweren Hirnschäden auf der Intensivstation. Und beide haben nichts mit der Organtransplantation an sich zu tun.

Die unabhängigen Expertinnen und Experten stellen den Hirntod fest, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Das Gehirn ist geschädigt und hat einen irreversibel Funktionsausfall: Das heißt: er ist unumkehrbar
  • Die Patientin oder der Patient hat auch keine Hirnstammreflexe mehr und atmet nicht mehr eigenständig.
  • In einer zweiten Untersuchung nach einer bestimmten Zeit kommen die zwei Spezialisten unabhängig voneinander zu dem gleichen Ergebnis. Bei einer bestimmten Form des Hirnschadens setzen sie dafür zusätzliche Methoden ein. Sie messen die Hirnströme oder den Blutfluss im Gehirn.

Steht der Hirntod fest, muss der Verstorbene noch eine Zeitlang beatmet werden. Der Blutkreislauf wird dadurch so lange aufrechterhalten, bis die Organe entnommen sind.

Wie läuft eine Organspende ab?

1. Zwei Spezialisten stellen unabhängig voneinander den Hirntod fest.

2. Es gibt eine Einwilligung zur Organspende.

3. Transplantationschirurginnen oder -chirurgen entnehmen die Organe, die gespendet werden dürfen. Die Operation erfolgt genauso sorgfältig wie bei lebenden Menschen. Danach verschließt das Team die Wunden und verbindet sie.

4. Der Leichnam wird würdig aufgebahrt. Die Angehörigen können sich von dem Verstorbenen verabschieden.

5. Ärztinnen und Ärzte untersuchen die Organe, sobald sie entnommen sind: Sie überprüfen, ob sie für eine Transplantation geeignet sind, welche Gewebemerkmale sie haben und welche Blutgruppe der Verstorbene hat.

6. Nun kommen die Organe schnell auf den Weg zu den Empfängerinnen oder Empfängern.

Ist die Organspende bei Menschen mit Vorerkrankungen oder bei Rauchern möglich?

Nur bei wenigen Krankheiten ist eine Organspende ausgeschlossen: Etwa bei einer akuten Krebserkrankung oder einer HIV-Infektion. Ansonsten entscheiden Ärztinnen und Ärzte anhand ihrer Untersuchungen, welche Organe spendefähig sind. Es ist trotzdem sinnvoll, seine Vorerkrankungen im Organspendeausweis zu notieren.

Es gibt auch keine Altersgrenze für Organspenden. Bei jedem potenziellen Organspenderinnen und – spendern, entscheiden Ärztinnen und Ärzte darüber, welche Organe voll funktionstüchtig und damit transplantierbar sind.

Ich habe Bedenken, nicht die beste medizinische Versorgung zu bekommen, damit meine Organe gespendet werden können

Notärztinnen, Rettungsteams und Intensivmediziner haben allein das Ziel, Leben zu retten. Nur wenn das nicht gelingt und Sie den Hirntod erleiden, kommt prinzipiell die Spende ihrer Organe infrage. Generell handelt sich um eine sehr kleine Gruppe unter den Verstorbenen. Der Blutkreislauf kann beim Hirntod noch künstlich durch Beatmung und Medikamente aufrecht erhalten werden. Doch die Hirnströme sind erloschen.

Wie viele Menschen sind bereit Organe spenden?

Aktuelle Zahlen für das Jahr 2021 liefert zum Beispiel die Barmer Krankenkasse: Danach würden 36 Prozent der Versicherten Organe spenden. Und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat für das Jahr 2020 folgendes erhoben: 44 Prozent aller Bundesbürger haben ihre Entscheidung schriftlich dokumentiert. Und 18 Prozent haben sich zwar entschieden, doch ihren Willen nirgends notiert.

Die obigen Zahlen basieren auf Umfragen. Voraussichtlich im März 2022 startet das Online-Register, das die Willensbekundungen zentral erfasst. Das Register könnte dazu beitragen, dass es künftig genauere Daten gibt.

Wie oft kommt es in Deutschland tatsächlich zur Organspende?

Im Jahr 2020 gab es hierzulande 913 Organspenderinnen und Organspender. Sie spendeten zusammengenommen 2941 Organe. Knapp die Hälfte davon waren Nieren.

Wie viele Menschen warten auf ein Organ?

Ende Dezember 2020 standen 9183 Menschen in Deutschland auf der Warteliste für eine Transplantation, viele davon schon seit mehreren Jahren. Im Jahr 2020 starben 767 Personen, die auf der Warteliste standen. Etwa 4900 Personen wurden neu auf die Liste genommen.

In Deutschland stand die sogenannte doppelte Widerspruchsregelung zur Debatte. Was hat es damit auf sich?

Widerspruchsregelungen gibt es in vielen Ländern Europas. Zum Beispiel in Spanien, Österreich und Schweden. Dort gelten alle Verstorbenen als Organspender, sofern sie der Organentnahme zu Lebzeiten nicht widersprochen haben. In Deutschland gab es einen Gesetzentwurf zur sogenannten doppelten Widerspruchsregelung. Der Bundestag stimmte Anfang 2020 dagegen. Der Entwurf sah vor, dass Organe entnommen werden, wenn kein Widerspruch des Verstorbenen vorliegt und wenn auch die nächsten Angehörigen bezeugen, dass der Verstorbene der Organspende nicht widersprochen hat. Daher die Bezeichnung: Doppelte Widerspruchsregelung.

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