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Für das, was Bea L. getan hat, droht ihr im schlimmsten Fall eine Gefängnisstrafe. Als die junge Frau aus Jena in der sechsten Woche schwanger war, ging sie nicht zu einer Schwangerenkonfliktberatung und dann zum Arzt. Stattdessen entschied sie gemeinsam mit ihrem Freund, Women on Web zu kontaktieren. Die kanadische Organisation schickt ungewollt Schwangeren in mehreren Ländern Medikamente, mit denen sie selbst zu Hause abtreiben können. Alleine. Und mit dem Risiko, sich strafbar zu machen.

Bea L. ist das Risiko bewusst eingegangen. Der Grund: In Deutschland sind Schwangerschaftsabbrüche generell eine Straftat. Nur unter bestimmten Voraussetzungen bleiben sie straffrei: Zum Beispiel müssen Frauen zur Beratung, der Abbruch muss vor dem Ende der zwölften Schwangerschaftswoche durchgeführt werden – und das von einem Arzt oder einer Ärztin, erklärt Dr. Rudolf Ratzel, Fachanwalt für Medizinrecht in München.

Schwierige Suche nach einer Praxis für den Abbruch

Bea L. ist bei Weitem nicht die einzige ungewollt Schwangere, die diesen offiziellen Weg nicht gehen will. Über 2000 Frauen aus Deutschland haben Women on Web allein im vergangenen Jahr kontaktiert, gibt die Organisation auf Nachfrage an. Es ist nicht die einzige Tatsache, die Fragen aufwirft über die Versorgungssituation in Deutschland für Frauen, die eine Schwangerschaft beenden möchten.

Bea L., die wie alle Protagonistinnen in diesem Text eigentlich anders heißt, wollte nicht die gleiche Odyssee durchmachen wie ihre Freundin. Die habe von Praxis zu Praxis gehen und nachfragen müssen, ob sie dort Abbrüche machen würden. „Die Mitarbeiterinnen haben ihre Situation nicht verstanden und sie verurteilt“, erzählt Bea L. Für sie sei der vorgeschriebene Weg daher keine Option gewesen: „Ich hätte es nicht geschafft, wenn ich für meine Entscheidung angefeindet und verurteilt worden wäre.“

In Deutschland ist es für ungewollt Schwangere oft schwierig, Ärztinnen und Ärzte zu finden, die den Eingriff vornehmen. Nach wie vor ist der Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch geregelt. Das trägt zur Kriminalisierung bei. Auch gesellschaftlich ist das Thema tabuisiert. Frauen erleben Anfeindungen durch Abtreibungsgegnerinnen und -gegner. Aus Angst, verurteilt zu werden, sprechen sie häufig nicht einmal im Freundeskreis offen über das Thema.

Straffrei aber rechtswidrig

Die meisten der 94 596 Frauen, die 2021 eine Schwangerschaft abgebrochen haben, – rund 96 Prozent – taten dies innerhalb der Beratungsregelung. Diese besagt, dass Schwangere sich vor dem Eingriff in einer anerkannten Beratungsstelle beraten lassen und dies in der Arztpraxis mit einem Schein nachweisen müssen. Der Eingriff ist dann rechtswidrig, aber straffrei. Legal ist er nur, wenn ein medizinischer oder kriminologischer Grund vorliegt, zum Beispiel eine gesundheitliche Gefährdung der Frau oder eine Vergewaltigung.

Die vorgeschriebene Beratung empfinden manche Frauen als Bevormundung. Jedoch gab in einer Befragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) die Hälfte der ungewollt Schwangeren an, sich durch das Angebot sicherer gefühlt zu haben. Aber: Bei fast 70 Prozent der Frauen hatte das Beratungsgespräch keinen Einfluss auf die Entscheidung für oder gegen eine Schwangerschaft. Die Studienautorinnen fragten auch nach den Gründen für einen Abbruch: Frauen unter 25 Jahren fühlten sich häufig zu jung oder unreif. Eine schwierige partnerschaftliche Situation war aber in allen Altersgruppen ein oft genannter Hauptgrund.

Nicht nur Betroffene ärgern sich über die Regelungen im Strafgesetzbuch. Kritik kommt von unterschiedlichen Seiten. Zum Beispiel vom Fachkongress „150 Jahre §218“. Die teilnehmenden Fachleute befanden im Sommer vergangenen Jahres in der Abschlusserklärung: Eine moderne gesetzliche Regelung außerhalb des Strafgesetzbuchs sei in Deutschland überfällig. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) sieht das ähnlich: Das Strafgesetzbuch sei kein geeignetes Regelwerk für Abtreibungen. Wie manche Medizinethikerinnen und -ethiker in Deutschland empfiehlt sie in ihrer Leitlinie zum Schwangerschaftsabbruch die vollständige Entkriminalisierung. „Ein ungeborenes Leben kann nur mit der Mutter gerettet werden, keineswegs aber gegen sie“, sagt der Medizinethiker Professor Giovanni Maio von der Universität Freiburg.

Eine Woche, nachdem Bea L. Women on Web kontaktiert hatte, bekam sie ein Päckchen. Darin waren die Abtreibungsmedikamente. Zu der Organisation hatte sie ausschließlich per E-Mail Kontakt. „Die Nachrichten waren ein Rettungsseil. Ich habe sie immer wieder gelesen. Ich konnte nicht fassen, dass die Leute so nett zu mir sind.“ Ein erschwerter Zugang zu Möglichkeiten vor Ort und der Wunsch nach Privatsphäre sind die Gründe, warum Frauen aus Deutschland sich an Women on Web wenden, gibt die Organisation auf Nachfrage an.

Abtreibungen sind noch immer ein Tabu

Dass Frauen hierzulande so verzweifelt sind, dass sie das Risiko eingehen, sich strafbar zu machen, ist auch Konsequenz der jahrhundertlangen Tabuisierung von Abtreibungen in Politik und Gesellschaft.

Einen ersten Schritt zur Enttabuisierung ist die Ampel-Regierung bereits gegangen: Im März 2022 hat das Kabinett beschlossen, den umstrittenen Paragrafen 219a aufzuheben. Er schreibt das „Werbeverbot“ für Schwangerschaftsabbrüche fest und hat Konsequenzen für die Behandlerinnen und Behandler. Denn Ärztinnen und Ärzte, die Abbrüche im Rahmen der Vorgaben anbieten, drohte bisher eine strafrechtliche Verfolgung, wenn sie öffentlich über Ablauf und Methoden informierten.

Für Dörte Frank-Boegner muss sich noch mehr ändern. „Der Schwangerschaftsabbruch muss als medizinische Leistung anerkannt werden und nicht als ein Handeln, das grundsätzlich bestraft werden muss“, so die Bundesvorsitzende von Pro Familia. Der gemeinnützige Verein betreibt Beratungsstellen in ganz Deutschland. Medizinethiker Maio betont: „Der Staat ist verpflichtet, das Ungeborene zu schützen.“ Dies bedeute aber nicht, dass es gestattet sei, die Schwangere als reines Objekt zum Schutze des Kindes zu betrachten. „Vielmehr folgt aus der Würde und Unverfügbarkeit der schwangeren Frau, dass sie nicht zum Austragen der Schwangerschaft gezwungen werden kann, wenn dies die Grenze der Unzumutbarkeit erreicht.“ Zwischen diesen ethischen Aspekten muss der Gesetzgeber abwägen.

Der Wohnort ist entscheidend

Wie die Suche nach einer Beratungsstelle und einer Ärztin oder einem Arzt für den Abbruch verläuft, hängt vor allem vom Wohnort ab: In Großstädten wie Berlin können ungewollt Schwangere auf der Internetseite der Stadt Listen für Beratungsstellen und Einrichtungen aufrufen, die ihnen weiterhelfen. Sie können vergleichsweise schnell einen Termin vereinbaren. Frauen in Flächenstaaten wie Bayern oder Baden-Württemberg hätten hingegen häufig Probleme, in der Nähe eine Ärztin oder einen Arzt für den Eingriff zu finden. „Gerade in ländlichen Gegenden müssen Schwangere bis zu zwei- oder dreihundert Kilometer weit fahren“, bestätigt Dörte Frank-Boegner von Pro Familia.

Auch Daten des Statistischen Bundesamtes deuten auf Versorgungslücken hin. Die Zahl der Praxen und Kliniken, die dem Amt übermitteln, wie viele Abbrüche sie vornehmen, sank zwischen 2003 und 2021 um knapp 47 Prozent. Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche hingegen nur um etwa 26 Prozent.

Einen weiteren Hinweis auf einen Mangel an Anlaufstellen lieferte im März 2022 eine Recherche von CORRECTIV.Lokal und FragDenStaat: Das Recherchenetzwerk hatte über 300 Kliniken in öffentlicher Trägerschaft mit gynäkologischer Fachabteilung angefragt, ob diese Abbrüche durchführen. Das Ergebnis: 57,6 Prozent gaben an, diese Eingriffe anzubieten. Nach der Beratungsregelung – also ohne medizinischen oder kriminologischen Grund – sind allerdings nur 38 Prozent von ihnen dazu bereit.

Liste mit Einrichtungen ist unvollständig

Bietet die eigene Stadt oder Kommune keinen Informationsservice an, kann es für ungewollt Schwangere also schwierig werden, eine Einrichtung zu finden: Zwar muss die Bundesärztekammer (BÄK) eine Liste mit Medizinerinnen und Medizinern veröffentlichen, die Abbrüche innerhalb der gesetzlichen Regelungen durchführen. Diese Liste stellt auch die BZgA auf ihrer Website zur Verfügung. Vollständig ist sie jedoch nicht. Ärztinnen und Ärzte können sich eintragen, müssen aber nicht.

Ein Grund dafür könnte sein: Sie sind ebenfalls teilweise Beleidigungen, Anfeindungen und Drohungen in der Öffentlichkeit und in den sozialen Medien ausgesetzt. Nach Einschätzung der Bundesärztekammer (BÄK) bringt das auch Nachteile für die Versorgung von Schwangeren, die einen Abbruch erwägen. „Ärztinnen und Ärzte müssen vergleichbar den Regelungen zur Hasskriminalität angemessen und rechtssicher geschützt werden“, fordert die Organisation.

Telemedizinische Begleitung beim Abbruch

Die 29-jährige Pia K. lebt mit ihren drei Kindern im hessischen Bad Wildungen. Im Februar dieses Jahres entschied sie sich für einen medikamentösen Abbruch. Der ist in Deutschland bis zum 63. Tag nach dem ersten Tag der letzten Periodenblutung möglich. Pia K. hätte den Eingriff im 50 Kilometer entfernten Kassel machen können. Aber sie hat keinen Führerschein oder Bekannte, die sie fahren könnten. „Und ich kann die Kinder bei niemandem lassen.“

Pia K. stieß online auf Doctors for Choice Germany, ein Netzwerk von Menschen aus Gesundheitsberufen, die sich für sogenannte reproduktive Gesundheit und Gerechtigkeit einsetzen. Sie informieren zum Beispiel über telemedizinische Abbrüche. Pia K. kam so auf das Familienplanungszentrum BALANCE (FPZ) in Berlin, das seit Dezember 2020 ein entsprechendes Angebot hat: Frauen können Medikamente zum Abbruch zu Hause einnehmen und werden dabei von einer Ärztin oder einem Arzt per Videogespräch begleitet.

Eigentlich ging es bei dem Projekt vor allem darum, auch während der Ausgangsbeschränkungen Abbrüche zu ermöglichen. „Die Auswertung der bisherigen Anfragen zeigt jedoch, dass das Projekt deutlich weniger aufgrund von Pandemieauswirkungen als wegen eines Versorgungsnotstands in einigen Regionen angefragt wird“, erklärt Dr. Jana Maeffert, Gynäkologin in Berlin und eine der zuständigen Ärztinnen.

Für die telemedizinische Begleitung brauchte Pia K. eine Überweisung und ein Ultraschallbild. Bei zwei gynäkologischen Praxen stieß sie mit diesem Wunsch auf Unverständnis: „Das in Berlin kennen wir nicht, das machen wir nicht“, hätte man ihr sinngemäß am Telefon gesagt. „Sie haben mich so hingestellt, als hätte ich irgendeine Hinterhoforganisation kontaktiert.“ Das FPZ versichert auf seiner Internetseite, alle rechtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Was rechtskonform ist, kann je nach Bundesland variieren. In Bayern etwa gibt es zusätzliche Gesetze auf Landesebene.

Pia K. hatte rund einen Monat lang Kontakt zum FPZ. Im ersten Videogespräch mit der Ärztin ging es um den Ablauf, im zweiten musste sie vor der Kamera das erste Medikament einnehmen – Mifepriston. Es hebt die Wirkung von Schwangerschaftshormonen auf. Anderthalb Tage später nahm sie das zweite Medikament: Ein Präparat mit dem Wirkstoff Misoprostol, der dafür sorgt, dass sich die Gebärmutter zusammenzieht. Das Schwangerschaftsgewebe wird anschließend in Form einer Blutung ausgestoßen. „Das ist praktisch identisch zu einer spontanen Fehlgeburt“, erläutert Ärztin Maeffert.

Beim Schwangerschaftsabbruch allein zuhause

Als Bea L. die Mittel einnimmt, die ihr Women on Web geschickt hat, und die Blutungen einsetzen, ist sie mit ihrem Freund alleine zu Hause. Sie hat sich einen Eimer bereitgestellt, weil man sie aufgeklärt hat, dass sie sich eventuell übergeben muss. Sie hat Schmerzen, liegt mit Krämpfen im Bett. Es scheint dennoch alles wie geplant zu verlaufen, doch sie bekommt Angst. Ihr Partner fährt sie einen Tag später ins Krankenhaus. „Ich wollte wissen, ob es wirklich funktioniert hat. Ich wollte wissen, ob ich mein Leben jetzt normal weiterleben kann. Denn zu dieser Zeit hat es sich für mich so angefühlt, als hätte in meinem Leben jemand den Pausenknopf gedrückt.“

Empfehlung der WHO zum Schwangerschaftsabbruch

Die WHO hat ihre Behandlungsempfehlungen zum Schwangerschaftsabbruch im März 2022 aktualisiert. Der telemedizinische Weg ist darin jetzt als Alternative zur persönlichen Interaktion mit Gesundheitspersonal genannt. Deutschland ist noch nicht so weit. Eine offizielle Behandlungsempfehlung in Form einer medizinischen Leitlinie, wie es sie für Therapien üblicherweise gibt, wird derzeit erst erarbeitet. Im April 2023 soll sie fertig sein.

Maeffert und ihr Team bieten auch weiterhin telemedizinische Abbrüche an. Ein Problem dabei: Viele Gynäkologinnen und Gynäkologen wissen nichts von diesen Möglichkeiten, informieren ihre Patientinnen nicht darüber. Maeffert sei schockiert, wie viel Unwissenheit bei den Kolleginnen und Kollegen bestehe über den medikamentösen Abbruch. Medizinethiker Maio hält noch einen anderen Punkt für zentral. „Die Politik darf betroffene Frauen in ihrer Konfliktsituation nicht alleinlassen. Sie muss ihnen ausreichend Gesprächs- und Hilfsangebote machen.“

Mehr Abbrüche als vermutet

Bea L. hat ihre Schwangerschaft abgebrochen, weil sie fürchtete, ihr Studium nicht beenden zu können. Zudem hatte sie Sorge, ihrem Kind kein sicheres und stabiles Umfeld zu bieten. „Es tat mir unglaublich leid für das Baby, dass es nicht geklappt hat.“ Sie habe starke Schuldgefühle gehabt und lange gebraucht, um sich mit sich selbst wieder gut zu fühlen. Es habe ihr geholfen, Briefe an das Baby zu schreiben: „Ich habe mich entschuldigt und erklärt, warum ich es gemacht habe. Beim Abbruch waren die Zellen ein paar Millimeter groß, aber in meinem Kopf war es ein Baby.“ Bis heute, zwei Jahre später hat sie kaum jemandem von ihrem Abbruch erzählt. „Ich habe Angst, dass meine Freunde mich als Monster sehen.“

Dass von ungewollten Schwangerschaften mehr Frauen betroffen sind als man vermuten würde, legt eine Befragung der BZgA nahe: Etwa acht Prozent der Frauen im fruchtbaren Alter gaben an, einen Abbruch hinter sich zu haben. Jede Zwölfte.

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Quellen:

  • Bundesministerium der Justiz: Strafgesetzbuch (StGB) § 218 Schwangerschaftsabbruch. https://www.gesetze-im-internet.de/... (Abgerufen am 04.04.2022)
  • Women on Web: Die Abtreibungspille. https://www.womenonweb.org/... (Abgerufen am 04.04.2022)
  • Bundesministerium der Justiz: Strafgesetzbuch (StGB) § 218a Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs. https://www.gesetze-im-internet.de/... (Abgerufen am 04.04.2022)
  • Statistisches Bundesamt: Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland nach rechtlicher Begründung. https://www.destatis.de/... (Abgerufen am 04.04.2022)
  • World Health Organization: Abortion care guideline. Leitlinie: 2022. https://apps.who.int/... (Abgerufen am 04.04.2022)

  • Band 38: Forschung und Praxis der Sexualaufklärung und Familienplanung

    Eine Studie im Auftrag der BZgA von Cornelia Helfferich, Heike Klindworth, Yvonne Heine und Ines Wlosnewski

  • Presse- und Informationsamt der Bundesregierung: Kabinett beschließt Aufhebung des § 219a. https://www.bundesregierung.de/... (Abgerufen am 04.04.2022)
  • Bundestagswahlprogramm 2021 der SPD

  • Bundestagswahlprogramm 2021 von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

  • SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN UND FDP: Mehr Fortschritt wagen. Online: https://www.bundesregierung.de/... (Abgerufen am 04.04.2022)
  • Bundesärztekammer: Liste von Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen nach § 13 Abs. 3 Schwangerschaftskonfliktgesetz. https://www.bundesaerztekammer.de/... (Abgerufen am 14.04.2022)
  • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch. https://www.familienplanung.de/... (Abgerufen am 04.04.2022)
  • Statistisches Bundesamt: Meldestellen in der Schwangerschafts­abbruchstatistik. https://www.destatis.de/... (Abgerufen am 04.04.2022)
  • Statistisches Bundesamt: Meldestellen zur Schwangerschaftsabbruchstatistik in Deutschland. https://www.destatis.de/... (Abgerufen am 04.04.2022)
  • Rechercheergebnisse des Netzwerks: Antworten von öffentliche Klinken nach Auskunftsanfrage von CORRECTIV, Lokalmedien und FragDenStaat. Abrufdatum 13.04.2022

  • Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF): Angemeldetes Leitlinienvorhaben. Sicherer Schwangerschaftsabbruch. https://www.awmf.org/... (Abgerufen am 04.04.2022)
  • Eurostat. (2020). Rate der jährlichen Schwangerschaftsabbrüche in ausgewählten europäischen Ländern in den Jahren 2014 bis 2018 (je 1.000 Frauen). Statista. Statista GmbH. Zugriff: 04. April 2022. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/70858/umfrage/jaehrliche-schwangerschaftsabbrueche-in-europa/