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Manche Menschen können sich aus medizinischen Gründen nicht gegen Corona impfen lassen. Oder sie erreichen durch eine Impfung keinen ausreichenden Schutz, etwa weil sie immunhemmende Medikamente benötigen. Beide Gruppen haben seit Kurzem Anspruch auf eine vorbeugende Behandlung mit Antikörpern, die von der Krankenkasse bezahlt wird. Zwei solcher Präparate sind in Deutschland dafür zugelassen, eingesetzt wird nach ­Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung derzeit allerdings nur die Kombination Tixagevimab/Cil­gavim ab.


Quellen:

  • Artikel 1 - Dritte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2- Arzneimittelversorgungsverordnung, Bundesministerium für Gesundheit

  • Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, 31.05. 2022