Endlich mal raus: So gelingt Urlaub mit pflegebedürftigen Angehörigen
Wie finde ich ein passendes Reiseziel und eine Unterkunft?
- Angst, dass ein Urlaub mit dem pflegebedürftigen Angehörigen zu anstrengend wird? Es ist ratsam, zum Ausprobieren ein paar Tage an einen leicht erreichbaren Ort zu fahren.
- Mit ein wenig Recherche im Internet findet man Angebote für Pflege- und Inklusionshotels oder betreuten Urlaub. Doch es gibt leider keine einheitlichen Qualitätsstandards. Daher immer prüfen, ob die Angebote zu den eigenen Anforderungen passen.
- In vielen Fällen eignen sich auch normale Hotels – man muss meist nur mehr organisieren.
- Gute Vorbereitung ist das A und O. Schon vorab einen Wenn-dann-Plan für die Reise aufstellen: Welche Alternativen gibt es vor Ort, wenn das Wetter schlecht ist? Welche Ärztinnen und Ärzte sind vor Ort, falls sich der Gesundheitszustand verschlechtert?
- Keinen eng getakteten Reiseplan aufstellen – man braucht viel Spielraum, weil kranke Menschen oft mehr Zeit brauchen und die Tagesform sehr schwankend sein kann.
Wie kann man den Urlaub finanzieren?
- Urlaubsgeld gibt es von der Pflegekasse zwar nicht. Man kann aber innerhalb Deutschlands alle Leistungen der Pflegekasse auch am Ferienort nutzen.
- Mit Kurzzeitpflege (maximal 1774 Euro im Jahr) kann man einen Heimaufenthalt am Urlaubsort finanzieren.
- Für Verhinderungspflege, gedacht für den Ausfall der Pflegeperson, gibt es bis zu 1612 Euro jährlich.
- Der Entlastungsbetrag von maximal 125 Euro monatlich kann auch über mehrere Monate angespart werden.
Tipp: Die Leistungen können kombiniert werden.
Doch lieber allein verreisen?
Nicht immer ist es möglich, gemeinsam mit der oder dem Pflegebedürftigen zu verreisen. Loszulassen und alleine wegzufahren, fällt vielen schwer. Neben der Sorge um die Pflege des Angehörigen plagt manche auch ein schlechtes Gewissen. Machen Sie sich klar: Niemand kann immer nur geben – und nur, wenn es Ihnen selbst gut geht, können Sie sich auch gut um Ihren Angehörigen kümmern.
Die Versorgung der pflegebedürftigen Person während der Abwesenheit zu organisieren, ist oft nicht ganz einfach – daher frühzeitig planen. Möglich ist entweder die vorübergehende Unterbringung des Pflegebedürftigen in einem Heim oder eine Vertretung zu Hause. Was am besten ist, ist individuell unterschiedlich.
Damit die Reise wirklich erholsam wird, empfiehlt Barbara Süß von der Angehörigen- und Demenzberatung Nürnberg e. V., zunächst ein wenig zu träumen und sich den perfekten Urlaub in den schönsten Farben auszumalen. Was ein Mensch zur Erholung braucht, ist nämlich individuell unterschiedlich – der eine will sich sportlich betätigen, die andere nichts hören und nichts sehen. „Wichtig ist, dass die Wünsche und Bedürfnisse des pflegenden Angehörigen im Mittelpunkt stehen und nicht nur die des Pflegebedürftigen“, rät die Psychogerontologin.
Reha oder Kur?
Sowohl eine Kur als auch eine Reha müssen ärztlich verordnet werden.
Der Unterschied: Eine Kur dient der Erholung des oder der pflegenden Angehörigen, ist also eine Vorsorgemaßnahme. Darauf haben Pflegende alle vier Jahre Anspruch. Eine Reha ist eine medizinische Nachsorge nach einer Erkrankung. In beiden Fällen kann man Pflegebedürftige unter Umständen mitnehmen, muss es aber nicht.
Mehr Infos auf der Themenseite des Pflegewegweisers NRW.
Tipps für das Gespräch mit dem Angehörigen
Sie wollen oder müssen ohne Ihren pflegebedürftigen Angehörigen verreisen? Es kann sein, dass die Person mit der Ankündigung überfordert ist oder mit Abwehr reagiert. Tipps für ein gutes Gespräch:
- Die Person nicht vor vollendete Tatsachen stellen („Ich fahre eine Woche weg und du gehst in die Kurzzeitpflege“), sondern ihn oder sie in die Planung miteinbeziehen. Bedürfnisse und Wünsche so weit wie möglich berücksichtigen.
- Verständnis zeigen: Eine Veränderung der täglichen Versorgung kann für den Pflegebedürftigen eine Herausforderung sein.
- Konsequent bleiben: Sagen, dass man die Erholung braucht, damit die Pflege zu Hause weiter funktionieren kann. Nicht allen Betroffenen ist klar, wie erschöpft der oder die pflegende Angehörige tatsächlich ist.
- Deutlich machen, dass die Unterstützung der pflegebedürftigen Person wichtig ist. „Du tust mir einen großen Gefallen, wenn es auch mal ohne mich geht.“ Viele pflegebedürftige Menschen wollen gerne etwas zurückgeben.
- Ängste nehmen: Betonen, dass es sich um einen begrenzten Zeitraum mit festem Endtermin handelt. Manche Betroffene, die während der Abwesenheit ihrer Angehörigen in Kurzzeitpflege sind, fürchten, dass sie auf Dauer im Heim bleiben müssen.