Rechtslage für „24-Stunden-Pflege“ unzureichend

Pflege zu Hause – für viele ein guter Weg, doch die Rechtslage ist kompliziert.
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In mindestens 221.000 Familien in Deutschland wird die häusliche Pflege durch – meist osteuropäische – Betreuungskräfte geleistet, das zeigen Ergebnisse einer Studie des Sozialverbandes VdK, die die Hochschule Osnabrück auf Basis einer Online-Befragung zum Thema häusliche Pflege im Herbst 2021 durchgeführt hat. Laut VdK beteiligten sich mehr als 54.000 Mitglieder. Das Thema „24-Stunden-Pflege“ wurde damit zum ersten Mal in einer empirischen Studie in diesem Umfang untersucht.
Große Zufriedenheit mit den Betreuenden
Was bei den Ergebnissen besonders hervorsticht: Die Zufriedenheitsquote bei den Pflegebedürftigen und ihren Familien mit den „24-Stunden“-Betreuerinnen und -Betreuern liegt bei über 80 Prozent. Die Betreuungskräfte werden, so der Bericht, vor allem dann eingesetzt, wenn höhere Pflegegrade wie 4 oder 5 vorliegen. Der nächtliche Unterstützungsbedarf zum Beispiel ist dann besonders hoch, etwa wenn Pflegebedürftige wegen einer Demenzerkrankung stark desorientiert sind.
Komplizierte Rechtslage
Nach Auffassung von Branchenkennern sind die Beschäftigungsverhältnisse sehr unterschiedlich geregelt und wegen der tatsächlichen Arbeitsbedingungen häufig nicht mit deutschem Recht vereinbar. Die vertraglichen Regelungen überfordern häufig die Pflegehaushalte. Um eine solche Betreuungskraft bei sich zu beschäftigen, müssen die betroffenen Familien meistens Kost und Logis stellen, hinzukommen die Lohnkosten für die Kraft sowie unter Umständen Vermittlungsgebühren an die Agentur.
„Familien, für die die 24-Stunden-Kraft die beste Betreuungsmöglichkeit darstellt, haben keinerlei Rechtssicherheit“, so VdK-Präsidentin Verena Bentele. „Weder gibt es verlässliche Regelungen im Aufenthalts-, noch im Arbeitsrecht.“
Forderung nach Anpassung des Arbeitsgesetzes
Der Sozialverband VdK fordert daher, dass ein Arbeitszeitgesetz, das schon für SOS-Kinderdorfmütter angepasst wurde, auch auf die 24-Stunden-Betreuungskräften erweitert wird. So soll eine beständige Betreuung für Pflegebedürftige gewährleistet und Überstunden der Betreuerinnen vermieden werden.
„Wir brauchen dringend gute Rahmenbedingungen für die 24-Stunden-Pflege. Diese darf nicht weiter in einer Grauzone stattfinden“, fordert VdK-Präsidentin Verena Bentele zur Legalisierung von sogenannten „24-Stunden“-Betreuungskräften, die Pflegebedürftige in deren eigenen vier Wänden betreuen. „Die Betroffenen und ihre Familien, aber auch die Betreuungskräfte benötigen endlich Rechtssicherheit und gute Regelungen für eine zuverlässige Betreuung zu Hause.“