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Wie und wo finde ich eine Putzkraft?

„Empfehlungen von Bekannten sind der beste Weg“, rät Annette Heuser, Vizepräsidentin des Deutschen Hauswirtschaftsrats. Anzeigen oder Aushänge an schwarzen Brettern können ebenfalls helfen. Vorsicht mit Internet-Portalen – hier ist wichtig, welche Art Vertrag das Portal mit der Putzkraft hat. „Handelt es sich um Schwarzarbeit, haftet im Zweifel der Kunde, nicht das Portal“, so Dr. Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln. Seriöse Firmen finden Sie auf der Internetseite des Bundesverbands haushaltsnaher Dienstleistungs-Unternehmen.

Wer bezahlt die Putzhilfe?

Legale Putzhilfen kann man als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen. Jedoch zahlen viele Ältere ohnehin keine Steuern. Wer einen Pflegegrad hat, darf den Entlastungsbetrag (125 Euro) für Unterstützung im Haushalt einsetzen – aber nur, wenn man einen zugelassenen Anbieter nutzt. Über Pflegegeld kann man frei verfügen und darf damit ebenfalls eine Haushaltshilfe bezahlen. Wer einen Pflegedienst nutzt (Pflegesachleistung), kann bis zu 40 Prozent der Leistungen für die „Unterstützung im Alltag“ verwenden („Umwandlungsanspruch“). Auch das geht nur mit zugelassenen Anbietern. Manche Pflegedienste bieten ebenfalls Hilfe im Haushalt an. Lassen Sie sich beraten!

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Was wird von der Haushaltshilfe erledigt?

Aufräumen, Geschirr spülen oder Wäsche waschen – welche Arbeiten die Haushaltshilfe verrichten soll, lässt sich je nach Bedarf individuell im Gespräch vereinbaren. „Ist man nicht zufrieden, sollte man das gleich ansprechen“, empfiehlt Expertin Annette Heuser. Nur so weiß die Reinigungskraft, worauf die Kundin oder der Kunde Wert legt. Wichtig ist, dass eine stabile Leiter bereitsteht, damit die Putzhilfe nicht auf wackeligen Stühlen herumturnen muss. Außerdem sollte man nicht vergessen, dass auch junge und kräftige Haushaltshilfen nicht beliebig belastbar sind, etwa beim Möbelrücken.

Kann ich während der Arbeit dabei sein?

Viele Senioren scheuen sich, Putzkräfte in ihre Wohnung zu lassen. Keine Angst! „Der Kunde kann selbstverständlich während der gesamten Reinigung im Zimmer bleiben“, so Expertin Annette Heuser. Wer möchte, kann die Wohnung sogar gemeinsam mit der Putzhilfe auf Hochglanz bringen. „So bleibt man aktiv und alles wird genau so gemacht, wie es den eigenen Vorstellungen entspricht“, sagt Heuser. Wer dazu keine Lust hat, kann natürlich auch in einen anderen Raum gehen oder die Wohnung verlassen.

Ist Schwarzarbeit in Ordnung?

Nein! „Bei Schwarzarbeit drohen hohe Strafen. Der Kunde kann für alle Behandlungskosten haften, falls der Reinigungskraft etwas passiert“, warnt Juristin Dr. Nathalie Oberthür. Daher sollte man unbedingt auf einer legalen Beschäftigung bestehen. Vorsicht auch bei selbstständigen Haushaltshilfen, die mit Gewerbeschein arbeiten wollen. „Dabei kann es sich um Scheinselbstständigkeit handeln – und dann drohen hohe Strafen“, sagt Fachanwältin Oberthür.

Wie wird das Putzen legal?

Für eine legale Beschäftigung gibt es in der Praxis meist zwei Möglichkeiten. Die erste Option: Die Putzhilfe ist bei einem Unternehmen für haushaltsnahe Dienstleistungen oder einer Reinigungsfirma fest angestellt. Die Kundin oder der Kunde erhält eine Rechnung. Option Nummer zwei: Man meldet die Reinigungskraft als Minijobber über das sogenannte Haushaltsscheckverfahren bei der Minijobzentrale an. Das geht ganz einfach unter minijob-zentrale.de.

Wie spricht man respektvoll über die Putzhilfe?

Im alltäglichen Umgang benutzt man heutzutage neutrale Bezeichnungen wie Putzhilfe, Haushaltshilfe, Reinigungskraft oder Putzkraft. Aus der Mode, weil wenig respektvoll, sind inzwischen Begriffe wie Putzfrau, Perle, Putzfee, Putze oder Putzi. Auch ungefragtes Duzen ist tabu, es sei denn, etwas anderes wurde vereinbart.


Quellen: