Digitaler Nachlass: Was passiert mit meinen Daten?
Viele Menschen haben Nutzerkonten bei verschiedenen Anbietern. Ob Banking, Shopping oder Mails. Was passiert denn mit meinen Daten, wenn ich sterbe?
Christine Steffen: Grundsätzlich bestehen diese Accounts erstmal weiter. Online-Konten gehören in aller Regel zum Nachlass, der auf die Erben übergeht. Und damit werden auch die Verbindlichkeiten vererbt. Habe ich zum Beispiel ein Film-Abo, das monatlich Geld kostet, muss die Gebühr von den Erben bezahlt werden. Und persönliche Daten bleiben auch erstmal beim Anbieter des Kontos. Der erfährt ja nicht automatisch davon, dass der Nutzer gestorben ist.
Ich sollte also vor meinem Ableben regeln, wer meine Accounts erben soll?
Steffen: Man sollte sich zumindest rechtzeitig Gedanken machen, was damit passieren soll, wenn man sich nicht mehr selbst kümmern kann. Das sollte für jeden Account gesondert geregelt werden. Mit einer Vollmacht und einer Übersichtsliste über alle Konten kann man das gut vorbereiten.
Normalerweise sollen private Konten ja nach dem Tod gelöscht werden.
Steffen: Genau. Die Vollmacht hilft dabei, dass die Konten auch gelöscht werden können. Am besten hält man in einer separaten Liste fest, was genau mit jedem einzelnen Account passiert soll. Soll der Account ganz gelöscht werden? Oder, wie es bei sozialen Netzwerken möglich ist, soll die Profilseite in einen Gedenkstatus gesetzt werden? Manchmal können vor dem Löschen auch noch gespeicherte Daten wie Fotos heruntergeladen werden. Wichtig ist auch, dass in dieser Liste auch die aktuellen Zugangsdaten notiert sind.
Wem kann ich eine Vollmacht erteilen? Muss das ein Verwandter sein?
Steffen: Wenn es nicht anders geregelt wurde, bekommen die gesetzlichen Erben die Rechte an den Konten. Man kann aber für die Online-Konten auch jemanden bestimmen, der nicht zum Erbenkreis gehört – eine gute Freundin zum Beispiel. Damit es später keine Probleme gibt, sollte das vorher mit den Erben abgesprochen werden – damit die wissen, dass sich jemand kümmert.
Sollte die Vollmacht und die Liste mit den Zugangsdaten von einem Notar beglaubigt werden?
Steffen: Unsere Muster-Vollmacht kann man verwenden ohne eine Notar hinzuzuziehen. Wenn man aber sein Erbe umfassend regeln möchte und die digitalen Konten nur ein Aspekt von vielen sind, sollte man sich erbrechtlich beraten lassen.
Wenn ich Nutzernamen und Passwort habe, reicht das doch eigentlich aus, um ein Konto zu schließen. Wozu noch die Vollmacht?
Steffen: Grundsätzlich reichen die Zugangsdaten aus, um einen Account schließen zu können. Mit der Vollmacht hat die ausgewählte Vertrauensperson aber erst die rechtliche Legitimation, auch genauso vorzugehen. Sie machen es der Person, die die Konten schließen soll, so leicht wie möglich, wenn alle Unterlagen vorhanden und auf dem aktuellsten Stand sind.
Manchmal legt man bei einem Shop oder in einer App einen Account an und vergisst ihn dann. Wird er automatisch irgendwann gelöscht?
Steffen: Der Account bleibt üblicherweise so lange bestehen, wie es den Dienst oder den Anbieter gibt. Deshalb sollte man schon zu Lebzeiten beginnen, Konten zu löschen, die man nicht mehr nutzen möchte. Ganz wichtig: Es reicht nicht, eine App nur vom Handy zu löschen, um ein Konto dort zu schließen. Meist muss man direkt in die App gehen und dort über das Menü das Konto schließen, bevor die App vom Handy gelöscht wird. Manchmal reicht auch eine E-Mail mit der Bitte um Schließung des Kontos an den Anbieter.
Es gibt auch externe Datenverwalter, die sich gegen Gebühr um derlei Angelegenheiten kümmern. Ist das empfehlenswert?
Steffen: Das lässt sich schwer pauschal beantworten – es kommt darauf an, wie vertrauenswürdig der Anbieter ist. Wie sicher die Daten dort tatsächlich sind und ob das Löschen auch wirklich durchgeführt wird, lässt sich schwer kontrollieren. Es besteht das Risiko, dass die eigenen Daten in falsche Hände geraten. Mit einer Vertrauensperson, einer vollständigen Liste und der Vollmacht lässt sich das eigentlich auch gut selbst regeln.