Warum Kassen auch manche Leistungen ohne Wirknachweis zahlen
„Aber das bezahlt doch sogar die Kasse!“ Wer bei einer Methode aus dem Bereich der sogenannten Alternativmedizin darauf hinweist, dass jeder Nachweis für eine Wirksamkeit fehlt, bekommt oft dieses Argument zu hören. In der Tat wirkt die Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen wie ein Ritterschlag, der den Nutzen zu bestätigen scheint. Was die Kasse zahlt, kann schließlich kein Humbug sein, oder?
Zeigen sich die gesetzlichen Krankenkassen sonst knausrig, etwa bei vielen Vorsorgeuntersuchungen, lautet das Argument schließlich regelmäßig: Eine positive Wirkung ist nicht erwiesen. Warum also werden Behandlungsverfahren wie Eigenblutbehandlung, Homöopathie, selbst Irisdiagnostik teils bereitwillig bezahlt?
Kampf um Besser-Verdienende
Professor Edzard Ernst hat als erster Leiter eines Universitäts-Instituts für Alternativmedizin in Exeter (GB) nicht nur viele beliebte alternative Methoden erforscht. Er hat auch eine einfache Erklärung für die scheinbar widersprüchliche Praxis der Kassen: kommerzielle Interessen.
„Eine reine Werbemaßnahme“, sagt er – und erzählt von persönlichen Erfahrungen. Als er bei einem Kongress führender Kassenvertreter einen kritischen Vortrag über verschiedene alternativmedizinische Verfahren hielt, sei niemand über seine Forschungsergebnisse überrascht gewesen. „Die Diskussion war nicht einmal kontrovers“, erzählt er. Dass die Methoden tatsächlich wirkten, habe niemand geglaubt. Seit jeder seine Kasse frei wählen kann, stehen diese in Konkurrenz – auch um das attraktivste Klientel: Besser-Verdienende. Und diese haben, wie Umfragen zeigen, oft ein Faible für die Alternativmedizin. Das Patientenwohl? – In dem Zusammenhang eher zweitrangig.
Krankenkassen dürfen Angebote teilweise individuell gestalten
Bei Verbraucherinnen und Verbrauchern dürfte die Praxis dennoch aus Unverständnis stoßen: Wie kann eine Kasse die Kostenübernahme in einem Fall ablehnen, indem sie darauf auf den fehlenden Wirksamkeitsnachweis verweist – und andererseits Methoden bezahlen, die bei jeder wissenschaftlichen Prüfung durchfallen?
Den gesetzlichen Hintergrund bildet das GKV-Versorgungsstrukturgesetz. Seit 2012 erlaubt es den Krankenkassen, einen Teil ihrer Angebote individuell zu gestalten. Leider dienen diese individuellen Leistungen allzu oft als Wettbewerbsinstrument.
Eine kuriose Folge ist etwa, dass viele gesetzliche Kassen eine Heuschnupfentherapie mit Globuli bezahlen – andere rezeptfreie Medikamente mit wissenschaftlich nachgewiesener Wirksamkeit gegen die Allergie aber nicht. Denn rezeptfreie Medikamente sind von der Erstattung ausgenommen. „Die Kassen sind sich nicht darüber im Klaren, wie sehr Sie die wissenschaftlich basierte Medizin damit unterminieren“, sagt Ernst.
Kritik von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
Das verärgert auch andere. Ein entschiedener Kritiker ist etwa Dr. Andreas Gassen, Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Seine Forderung: „Für Leistungen, die von der Solidargemeinschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden, muss der Nutzen wissenschaftlich belegt sein.“
Dass Krankenkassen auf der einen Seite medizinisch notwendige Leistungen von Ärztinnen und Ärzten nicht mehr vergüten, wenn diese das dafür festgelegte Budget überschritten haben, auf der anderen Seite aber Beitragsgelder für Alternativmedizin einsetzen, für die es überhaupt keine Nachweise für den Nutzen gibt, sei „ein Unding“. „Wer alternative Methoden möchte, für die es keinen wissenschaftlich nachgewiesenen Nutzen gibt, soll sie haben – das muss dann aber bitte aus eigener Tasche bezahlt werden.“
So kann man die Wirksamkeit einer Therapie belegen
Doch wie lässt sich die positive Wirkung einer Therapie nachweisen? Welche Aufwand Forscherinnen und Forscher betreiben, um zu erkennen, ob eine Methode tatsächlich wirkt, lesen Sie hier: